Fall XVFI/642/3027/4
Offizieller Vorbericht des 4. königlichen Commissaire Gashrimm Hammerwut, Sohn von Herisch Klagenfaust, zum Mordfall vom 18. des Baland im Jahre 3027.
Ort des Vorfalls: Taverne „Lohnende Einkehr“, Straßenkreuzung Am Biel und Sundereck, Garambos, 3. Grenzstadt des hochköniglichen Bezirks 1 im Königreich Sutal, dem allein vorstehend der allehrwürdige König Suldranas III. Genaue Lokation: Oberes Stockwerk, äußeres linkes Zimmer (Tatort 1) sowie das davon rechts befindliche Zimmer (Tatort 2) von insg. 6 Schlafräumen, beide Zimmer mit jeweils 2 kleinen nebeinander liegenden Fenstern zur Rückseite des Gebäudes
Zeit des Vorfalls/Tatzeitpunkt: ungefährer Zeitpunkt aller Morde wird – mit einer Abweichung von +/- 2 Stunden - gegen „halb vor 1“ in der Nacht vom 15. auf den 16. des Baland angenommen. Ein diesbezügliches Gutachten steht noch aus, ist aber bereits im Begriff der Anfertigung.
Opfer der Tat: Bisher bekannt sind als Opfer folgende Personen:
1. Lisel Fungrik, Mensch-Zwergin, weiblich, 28 Jahre alt, blau-graue Augen, blonde Haare, auffällig starker und jungenhafter Körperbau, angestellt als Freudenweib in o. s. Taverne „Lohnende Einkehr“, unbewaffnet
2. Arsia (kein weiterer Name bekannt), Elfe, weiblich, 21 Jahre, braune Augen, aschblonde Haare, sinnlicher Körperbau – es wird vermutet, dass sie keine „reine“ Elfe ist, angestellt als 1. Freudenweib in o. s. Taverne „Lohnende Einkehr“, hier: verantwortlich für Hauptumsatz im Freudengewerbe, unbewaffnet
3. Regran Holjop, Mensch, männlich, 37 Jahre alt, graue Augen, braune Haare, starker und athletischer Körperbau, angestellt als königlicher Gardist der Königsfamilie des ehrenwerten Königs Hajoman I des Königreiches Hallon, bewaffnet
4. Bersus Holjop, Mensch, männlich, 32 Jahre alt, dunkelblaue Augen, hellblonde Haare, starker und athletischer Körperbau, angestellt als königlicher Gardist der Königsfamilie des ehrenwerten Königs Hajoman I des Königreiches Hallon, bewaffnet
5. Lavin Saljalor, Mensch-Elf, männlich, 346 Jahre alt, grüne Augen, blonde Haare, athletischer Körperbau, angestellt als königlicher Leibwächter der Königsfamilie des ehrenwerten Königs Hajoman I des Königreiches Hallon, zugeteilt dem Thronfolger Bajorus Halberon, unbewaffnet
6. Bajorus Halberon, Mensch, männlich, 24 Jahre alt, braune Augen, dunkelblonde Haare, athletischer Körperbau, Prinz und Thronfolger des Hauses Hallon – später als König Bajorus, bewaffnet
Am Tatort 1 vorgefundene Gegenstände und Mobiliar:
1 Tisch
2 Stühle
1 großes Bett
3 Matratzen
1 Kleidertruhe
2 Kisten
Auf dem Tisch befindlich:
1 Gürtelschnalle (wahrscheinlich dem Opfer 6 gehörend)
1 Blumenvase mit getrockneten Blumen
1 Schnupftuch
1 Seidenband (wahrscheinlich dem Opfer 2 zuzuordnen)
Auf den Stühlen befindlich:
1 Umhang mit den Reichsinsignien Hallons (dem Opfer 6 oder 5 zuzuordnen)
1 seidener Mantel ( wahrscheinlich dem Opfer 2 zuzuordnen)
Auf dem Bett befindlich:
1 Reitpeitsche
1 lederner Handschuh (wahrscheinlich dem Opfer 6 zuzuordnen)
4 seidene Bänder
2 handelsübliche Stricke
1 seidener Mantel (wahrscheinlich dem Opfer 1 zuzuordnen)
Auf den Matratzen befand sich nichts.
In der Truhe befindlich:
diverse Kleidungsstücke, die keinem der Opfer bisher zuzuordnen waren
genaue Aufstellung folgt
ein Amulett unbekannter Herkunft, golden, mit Silber und Kupfer verziert, innen ist ein Smaragd eingefasst (bisher nicht zuzuordnen)
In den Kisten befindlich:
diversen Freudenutensilien – genaue Aufstellung folgt
Außerdem:
Auf dem Boden fanden sich mehrere Glassplitter und eine goldene Umrahmung eines Amuletts. Der innere Stein wurde herausgebrochen. Die Frauen waren beide unbewaffnet. Das Opfer 5 trug einen Köcher ohne Pfeile und sowohl links als auch rechts jeweils eine Halterung (Scheide) für elfische Leichtsäbel. Dazugehörige Waffen oder ein Bogen konnten nicht gefunden werden. Opfer 6 trug an der Seite in verzierter Scheide einen Dolch.
Sowohl Opfer 6 als auch Opfer 5 wurden aufgrund der Berührungsklausel nach Art. 14 Abs. 1,2 AVGK von Adligen und hochköniglichem Personal nicht weiter nach Gegenständen untersucht. Opfer 1 und Opfer 2 wurden beide unbekleidet am Tatort (1) aufgefunden.
Am Tatort 2 vorgefundene Gegenstände und Mobiliar:
1 Tisch
2 Stühle
2 Betten
1 Kleidertruhe
2 Kisten
2 Koffer
Auf dem Tisch befindlich:
2 Uniformjacken der königlichen Garde Hallons (wahrscheinlich dem Opfer 4 und Opfer 3 gehörend)
1 Blumenvase mit getrockneten Blumen
2 leere Gläser – zur Untersuchung in das königliche Labor gegeben – Gutachten folgt
Auf den Stühlen befindlich:
1 Signalhorn der königlichen Garde Hallons (dem Opfer 3 zuzuordnen)
1 Lederhandschuh (bisher nicht zuzuordnen)
Auf den Betten befindlich:
nur der übliche Bettenbezug
In der Truhe befindlich:
diverse Kleidungsstücke, die keinem der Opfer bisher zuzuordnen waren
genaue Aufstellung folgt
In den Kisten befindlich:
diversen Freudenutensilien – genaue Aufstellung folgt
In den Koffern befindlich:
diverse Kleidungsstücke, die auf königliches Gepäck hinweisen – bisher keine weitere Untersuchung aufgrund der Berührungsklausel nach Art. 14 Abs. 1,2 AVGK von Adligen und hochköniglichem Personal
Außerdem:
beide Opfer trugen die Standardbewaffnung der königlichen Garde Hallons – jeweils 1 Langschwert, einen Dolch und das obligatorische Blasrohr mit dem Giftpfeil, was sich jeweils noch in der Ummantelung befand und jeweils versiegelt war.
Auffinden der Leichen/Tat:
Hergang des verwaltungstechnischen Ablaufs und dem ursprünglichen Fund der Leichen bis zum Eintreffen des 4. königlichen Commissaire Gashrimm Hammerwut, Sohn von Herisch Klagenfaust ist nachzulesen im Skript 1 zur Akte XVFI/642/3027/0.
Bericht des 4. königlichen Commissaire Gashrimm Hammerwut, Sohn von Herisch Klagenfaust ab eintreffen:
Die Stadtgarde Garambos hatte den Platz vor und um den Tatort abgeriegelt und dafür Sorge getragen, dass keine Person die Taverne verlässt oder hineinkommt, um mögliche Zeugen oder Täter der Befragung zuführen zu können. Die Arbeit der Garde war dabei ausgezeichnet und fast fehlerfrei und verdient eine Belobigung.
Nach meinem Eintreffen wurde ich zum Tatort 1 (s. o.) geführt. Dabei wurden 4 Leichen aufgefunden (Opfer 6, 5, 2, 1).
Opfer 5 saß auf einem Stuhl am Fenster und war in sich zusammengefallen. Der Tod war hier wahrscheinlich durch einen schweren Schlag auf den Kopf verursacht worden. Eine große Wunde wurde am Hinterkopf des Opfers 5 diagnostiziert. Weitere Verletzungen waren nicht erkennbar. Aber das Opfer 5 wurde nicht weiter untersucht aufgrund der Berührungsklausel nach Art. 14 Abs. 1,2 AVGK von Adligen und hochköniglichem Personal. Seine Identität wurde durch die Papiere festgestellt.
Opfer 2 lag mit dem Gesicht auf dem Bett in einer Blutlache. Auch hier war massiv mit einem schweren Gegenstand auf den Hinterkopf eingewirkt worden. Außerdem hatte das Opfer 5 kleinere Stichwunden am linken seitlichen Bauch. Woher diese rühren ist bisher unbekannt.
Das Opfer 6 lag seitlich und neben dem Bett am nächsten zur Tür. Bisher konnten genau 20 Stichwunden (wahrscheinlich verursacht durch eine schwere, kleinere Stichwaffe wie einem Messer oder einem Dolch) am Opfer festgestellt werden. Weitere Untersuchungen unterblieben bisher aufgrund der Berührungsklausel nach Art. 14 Abs. 1,2 AVGK von Adligen und hochköniglichem Personal. Durch seine Papiere wurde der Name Bajogan Bajos für das Opfer bekannt.
Mithin wurde durch den wachhabenden Offizier Julak Schralk der Stadtgarde Garambos' das Papier als falsch erkannt und der Tote als Bajorus Halberon, Thronfolger des Königshauses Hallons identifiziert werden, woraufhin meine Person mit der Untersuchung des Vorfalls betraut wurde (s. a. Skript 2 zur Akte XVFI/642/3027/0 und Beleg 1 zur Akte XVFI/642/3027/4). Die Zuständigkeit wird hiermit versichert (s. a. Beleg 4 – 7 zur Akte XVFI/642/3027/4)
Das Opfer 1 lag hinter dem Bett auf dem Rücken. Der Rücken des unbekleideten Opfers war mit mehreren Wunden und Narben übersät, was auf frühere Gewalteinwirkungen etwa in Zusammenhang mit einer Züchtigung oder dem Liebesspiel hindeutet.
Spuren eines Gürtels oder breiten Seiles am Hals und die verkrampfte Haltung des Torsos deuten auf eine erfolgte Strangulierung hin. Eine genaue Todesursache ist aber kaum festzustellen, da der Kopf der Leiche etwa einen halben Meter neben dem restlichen Körper gefunden wurde. Im Gesicht selbst fanden sich auf der linken Seite zwei große Blutergüsse, die dem Opfer möglicherweise erst während eines – der Tat vorangegangen – Kampfes zugefügt wurden. Hier wird noch weiter ermittelt.
Am Tatort 2 fanden meine Person die Leichen der Opfer 4 und 3 auf. Beide sind offensichtlich miteinander verwandt und wurden offenbar auf dieselbe Art und Weise getötet. Opfer 3 wurde auf einem Stuhl sitzen aufgefunden und Opfer 4 im Bett liegend. Bisher ist die Todesursache bei beiden unklar, da weder eine Gewalteinwirkung festzustellen war bzw. Spuren eines Kampfes völlig ausbleiben. Es wird vermutet, dass mit Giften gearbeitet wurde aber auch das wird noch näher untersucht.
Es folgt die Zeugenbefragung. Danach wird ein weiterer Vorbericht übersendet.
Gashrimm Hammerwut, Sohn von Herisch Klagenfaust
4. königlicher Commissaire
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