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Ergebnis 1 bis 22 von 22

Thema: Bilder verkaufen

  1. #1
    Junior Mitglied Avatar von aja
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    Question Bilder verkaufen

    Hi ! Ich hab mal ne Frage zum Verkaufen von Bildern. Ich bin zurzeit ein bisschen vom Zeichnen abgekommen und beschäftige mich mit Akt malen.
    Ich male seit ich nen Stift halten kann und denke (hoffe dass es nicht schlecht is..es haben mich schon paar Leute angesprochen ob ich nicht mal versuchen will was zu verkaufen.
    Ich hab gedacht, das ich mich evt. mal in die Fußgängerzone stelle, weil wir hier voll die Touristen Region sind aber bin mir irgendwie unsicher(Aktbilder in der Fußgängerzone???)... Das zweite ist, dass ich zum Malen meistens Fotos nehme, weil ich ja kein Modell hab
    Kann/darf ich die Bilder theoretischerweise überhaupt verkaufen, wenn das Motiv auf dem Foto von einem professionellen Fotografen aufgenommen wurde?
    Ich such mir meistens Akte aus dem Netzt manchmal übernheme ich auch einfach Posen aus Zeitschriften oder Büchern.
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen
    Danke schonmal!

  2. #2
    Mitglied Avatar von KaiS.
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    Vorweg: Ich hab’keinen Plan! Mich interessiert aber auch wie es gehandhabt wird. Meinen Informationen zufolge gibt es –wie immer - zwei Meinungen:
    Die eine besagt, dass du deine Bilder selbstverständlich verkaufen darfst, da du erstens ein anderes Medium als der Fotograf verwendest und somit per se auf der Sicheren Seite bist und es zweitens dadurch ausreichend entfremdest (eine Retusche des Originalfotos wäre da schon wieder problematischer).
    Die andere Meinung ist, dass bei einer zu starken Widererkennung eine Lizenz nötig ist.
    Fakt ist, das im Zweifelsfall ein Gericht klären wird, wessen Interessen gewahrt werden müssen. Das kostet ! Also lieber eigene Modelle malen oder aus mehreren Fotos im Geiste ein neues Bild formen und dieses malen

    Wenn du fundierte Infos bekommst, poste diese mal hier!
    Geändert von KaiS. (23.11.2004 um 23:35 Uhr)

  3. #3
    Mitglied Avatar von navigator
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    Gabs hier nichtmal ein Thread zu diesem Thema? Ich glaube schon... müsste man suchen...

  4. #4
    Moderator Splitter Forum
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    @ aja

    Solange Du keine Kopiertechniken verwendest und Du
    keine Persönlichkeitsrechte verletzt, kannst Du tun und
    lassen, was Du willst. ... also malen was Dir gefällt* und
    das auch frei verkaufen.

    Gruss

    horst


    * Thema "nicht jugendfrei", "Hakenkreuze" etc.
    hier einmal aussen vor ...

  5. #5
    Junior Mitglied Avatar von aja
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    * Thema "nicht jugendfrei", "Hakenkreuze" etc.
    hier einmal aussen vor ...[/QUOTE]
    Nee, damit hab ich nix am Hut

    Danke für die Infos! Ich male alles Freihand und versuch auch immer bisschen was zu verändern, aber ich brauche halt immer noch die Proportionen und Schatten zum Orientieren...hoffe ich bekomm das dann irgendwann mal aus dem Kopf hin Im Moment find ichs nach Modell stimmiger.
    Denke das die Chance das irgendjemand durch Zufall das Bild einem Fotografen zuordnet zwar ziemlich gering ist, aber man weiß ja nie.

  6. #6
    Mitglied Avatar von KaiS.
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    @Horst
    Ist in diesem Zusammenhang „Kopiertechnik“ exakt definiert? `
    Und weißt du ob es sich beim abzeichnen/malen eines Bildes (eventuell mit anderen Mitteln) ebenso verhält, wie beim abzeichnen/malen von einem Foto?
    Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem von einer detaillierten Konzeptzeichnung ohne Nachfrage Zinnminiaturen die sich exakt an der Zeichnung orientierten gefertigt wurden. Bei einem Vorgespräch äußerte ein Anwalt, das eine Klage (relativ!!) aussichtslos sei, da der Hersteller der Miniaturen sich eines anderen „Mediums der Darstellung“ bediente.
    Für mich ist das unverständlich. Ist denn ausschließlich nur das Bild an sich aber nicht die Idee dahinter durch das Urhebergesetz geschützt?

  7. #7
    Moderator Splitter Forum
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    @ KaiS

    Die Frage ist: Was ist das Produkt?
    Eine Zeichnung ist ein Original, welches dem Erschöpfer gehört*
    und der es nach gutdünken vermarkten kann. Dabei ist es
    völlig unerheblich ob er etwas frei interpretiert oder es haargenau
    abzeichnet. Er darf dabei aber keinerlei copiertechnischen Mittel
    verwenden (auch nicht den Kopierpinsel aus der Bildbearbeitung).

    In Deinem Fall verhält es sich so, das mir eben auch niemand
    verbieten kann exakt einen "Ferrari" zu zeichnen. Und er darf
    mir auch nicht verbieten das Bild zu verkaufen. Erst wenn ich
    das Produkt Ferrari bzw. den Produktname Ferrari zum ankurbeln
    meiner "Auto-"Verkäufe missbrauche, dann verstosse ich eindeutig
    gegen Namens- bzw. (für Deinen Fall) Ideenrechte. Nun gibt es ja
    die Möglichkeit Ideen einzutragen und schützen zu lassen. Je nach
    Fachgebiet gibt es dafür verschiedene Anlaufstellen. Und dort, wo
    eine solche Überschreitung nachweislich begangen wurde, dort
    kommen dann meistens Anwälte ins Spiel. Und hier sind wir in einem
    Grenzbereich. Mal gewinnt der Eine - mal der Andere. Die genauen
    Grenzen kann man dann eben nur vor Gericht ausloten.

    Aber Vorsicht! Grosse Firmen klagen bekanntlich viel schneller und
    lieber als kleine. Denn die haben dafür ja extra angeheuerte
    Anwälte und die sollen ja auch etwas tun ... für ihr Geld.

    Grüsse

    horst


    * solange er es nicht explizit vertraglich vorher verkauft hat
    (Auftragsarbeit).

  8. #8
    Mitglied Avatar von KaiS.
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    @horst
    Vielen Dank für das Teilen deines Wissens!!

    Zitat Zitat von horst
    Und hier sind wir in einem
    Grenzbereich. Mal gewinnt der Eine - mal der Andere. Die genauen
    Grenzen kann man dann eben nur vor Gericht ausloten.

    Aber Vorsicht! Grosse Firmen klagen bekanntlich viel schneller und
    lieber als kleine. Denn die haben dafür ja extra angeheuerte
    Anwälte und die sollen ja auch etwas tun ... für ihr Geld.
    Das sind die Gründe, wegen denen ich da wohl immer eher etwas übervorsichtig bin/wäre.
    Vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht, denn umsonst sind ja Patentanwälte nicht auch teuer bezahle Leute…

  9. #9
    Junior Mitglied
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    was mich interessieren würde; wenn man nicht als künstler "angemeldet" ist, also wenn jemand ganz offiziell künstler NICHT als beruf hat (arbeitet als kellner, im baumarkt oder so und malt nebenbei), aber stellt sich dann eben auf die straße und verkauft seine bilder - muß er dann auch eine mehrwertsteuer abdrücken ???

    mir fällt nämlich auf, daß malende kollegen sehr wohl ausstellungen machen, aber keinen cent ans finanzamt abgeben.

  10. #10
    Moderator Splitter Forum
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    Womit sie Steuerhinterziehung begehen. Es gibt in Deutschland
    keine Steuerfreiheit, sondern nur unterschiedliche Steuerarten,
    sowie Steuergrenzen, die abhängig von dem Einkommen und der
    Art der Arbeit und des Arbeitsverhältnisses eingetrieben werden.

    Ob Du nun als Kellner das Tablett ordentlich auf den Tisch stellst
    oder als Künstler an die Leinwand klatschst ist Dir überlassen. Wenn
    Du aber Dein Einkommen regelmässig aus der jeweiligen Quelle
    beziehst, dann bist Du grundsätzlich erst einmal genauso steuerpflichtig.

    Nun gibt es unterschiedliche Steuersätze, Freistellungsgrenzen etc. ...
    die Mehrwertsteuer aber (die Du ansprichst) wird hauptsächlich (der Name
    sagt es teilweise schon) bei gewerblichem Handel erhoben. Ein
    gemaltes Original gilt als künstlerisches frei vermarktbares Gut, Drucke
    davon - die verkauft werden - würden aber dem Handelsgesetz und
    somit der Mehrwertsteuer unterliegen.

    Wenn Du nun aber Deine eigene Kunst nicht sinnfrei (künstlerische
    Freiheit) sondern sinn- und auftragsbezogen verkaufst, dann unterliegt
    auch das Original der Mehrwertsteuer.


    Gruss

    horst

  11. #11
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Aber erst ab einem sehr hohen Einkommen. Da jemand, der Mehrwertsteuer zahlt, diese auch bei den Ausgaben geltend machen kann, ist da das Steuerrecht durchaus großzügig. Zumal bei künstlerischer Tätigkeit die zu zahlende MWSt mit 7%, die in Rechnung gebrachte aber zumeist mit 16% veranschlagt wird.

  12. #12
    Mitglied Avatar von Mana
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    Zitat Zitat von Mick Baxter
    Zumal bei künstlerischer Tätigkeit die zu zahlende MWSt mit 7%, die in Rechnung gebrachte aber zumeist mit 16% veranschlagt wird.
    Das ist legitim? Wär das nicht auch 'ne Art Steuerhinterziehung?

  13. #13
    Mitglied Avatar von Ambroggio
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    @ Mondkind:

    Mehrwertsteuer soviel ich weiß net, solange es keine Auftragsarbeiten sind. Soll heißen: Ich male ein Bild und jemand kommt vorbei und will es mir abkaufen -> keine Mehrwertsteuer. Ich kriege nen Auftrag über den auch ne Rechnung geschrieben wird -> Mehrwertsteuer. Aber die Angabe ist OHNE Gewähr. Ich weiss das nicht genau.

    Nichtsdestotrotz ist egal wie in welcher Form verdientes Geld (auch Zinsen, und demnach auch Beträge aus Kunstverkauf) in der jährlichen Einkommenssteuererklärung zu vermerken, sonst gehört man automatisch zu den Steuerhinterziehenden.

    @ Mana:

    Nee, das passt schon.
    Stell dir vor, du kaufst dir neue Pc-Komponenten, die du für deine Arbeit brauchst und die schlagen mit 1000 Euro zu Buche. Sind natürlich Betriebsausgaben und die Mehrwertsteuer von 16%, die der PC-Handel ans Finanzamt abführen muss, schlägt er natürlich dir auf den Geldbeutel. Das sind dann 160 Euro mehr.

    Jetzt hast du aber zufällig im gleichen Monat einen Auftrag über eine Illustration von 1000 Euro, aufgrund der anders gearteten und kreativen Dienstleistung brauchst du deinem Kunden aber nur 7 % berechnen. Ergo legst du dem Kunden 1000 + 70 Euro auf die Rechnung.

    Wenn man jetzt seine Umsatzsteuererklärung macht, kann man die bezahlte Umsatzsteuer für gekaufte Güter mit der erhaltenen Umsatzsteuer für gelieferte Güter verrechnen um Steuern zu sparen. Demnach zahlst du 70 Euro, die du abführen musst, und kannst 160 zurückfordern. Allerdings glaube ich nicht, dass man minus-Beträge zurückfordern kann. Also gehst du hin und gibst für betriebliche Ausgaben im Monat 437,5 (16%) Euro aus, wenn du 1000 (7%) euro Umsatz machst. Dann musst du keinen Cent Umsatzsteuer zahlen (was bei 16% zu 16% net geht, weil man dann soviel ausgeben muss, wie man einnimmt, was ergo keinen Gewinn bedeutet), schrumpelst deinen Gewinn herunter und must weniger Einkommenssteuer bezahlen und wenn du es richtig und dreist machst, investierst du das geld so, dass du private Nutzung mit Betriebsgütern machen kannst, ohne dass man es dir nachweisen kann.

    Aber das Finanzamt is ja net blöd.

    Ich hoffe ich kann helfen... Im Zweifelsfall den Steuerberater oder Horst fragen

    Gruß
    Ambro
    Homepage: http://www.ambroggio.de
    Letztes Update: 05.01.2013

  14. #14
    Moderator Splitter Forum
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    Also im Zweifelsfall lieber den Steuerberater fragen.

    Ich habe (natürlich) nur das Wissen, das man im
    Laufe der Berufsjahre ansammelt und vor allem auch
    nur das Wissen, das ich in meiner Berufsausübung
    brauche. Also eher fachbezogenes für ein gewerbliches
    Illustrationstudio als allgemeines Wissen über alle Fälle
    der Fälle oder gar spezielle Fälle der Fälle.

    Aber noch ein Satz zur Mehrwertsteuer: Es ist nicht
    richtig, das man seine Bilder immer privat ohne Mehrwert-
    und auftragsbezogen mit Mehrwehrtsteuer verkauft.
    Es hat vielmehr damit zu tun, ob man mit dem Verkauf ein
    "steuerrelevantes Einkommen" erzielt. Das Finanzamt
    gesteht den Bürgern einen Privatverkauf zu. Der aber
    darf nur gelegentlich stattfinden. Wer aber regelmässig
    und dann noch hauptsächlich vom Verkauf seiner Bilder
    lebt, der ist garantiert mehrwertsteuerpflichtig. Der private
    Verkauf darf eben nicht professionell betrieben werden.

    Anders herum sind gewerblicher Handel oder Auftragsarbeiten
    für gewerbliche Kunden immer mehrwertsteuerpflichtig.

    So passts!

    Grenzfragen: Steuerberater!

    Grüsse

    horst

  15. #15
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Selbstverständlich wird zu viel bezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet. Ob der Computer voll angerechnet wird, ist aber nicht sicher.

  16. #16
    Mitglied Avatar von Wurst
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    hui, gut das mal zu wissen.

  17. #17
    Mitglied Avatar von Chapter-X.
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    Hallo,
    erstmal würde ich Dir abraten Deine Bilder auf der Straße zu verkaufen. Hier brauchst Du ein Wander Gewerbeschein und wenn Du es auch hast (kostete mal zu DM zeiten ca. 300 DM für ein Jahr), darfst Du Dich nicht über all hinstellen. Da gibt es Regeln, genauso wie für Straßen Musiker.
    Außerdem ist der Markt für Erotische Bilder bei ebay sehr gut. Ich habe auch schon einige verkauft. Da gibt es eine menge Leute die sowas sammeln.
    Wegen Urheber Rechte musst Du Dir keine Gedanken machen, selbst von anderen Bildern abzeichnen ist nicht verboten. Es sei denn Du versuchst es als original von einem anderen Künstler zu verkaufen (z.B. mit gefälschter Unterschrift). Es steht nirgends das Du etwas nicht abzeichnen darfst. Nur bekommst Du Probleme, wenn Du geschützte Figuren abzeichnest und sie vermarkten willst. Also Du darfst z.B. nicht Mickey Maus zeichnen und es als Mickey Maus verkaufen da diese Figur geschützt ist.
    Geändert von Chapter-X. (04.12.2004 um 08:29 Uhr)

  18. #18
    Junior Mitglied Avatar von aja
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    Das mit dem Gewerbeschein hab ich nicht gewusst! Dann erledigt es sich natürlich von selbst.. Ich habe auch schon überlegt es mal bei Ebay zu probieren. Wie waren deine Erfahrungen, sollte man das Bild mit Galeriebild und als Top Angebot reinsetzen damit es nicht untergeht? Ich habe das hier glaube ich irgendwo mal gelesen..

  19. #19
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Top-Angebot kostet um die 20 Euro, bringt nicht zwingend was. Galerie-Bild (0,75 €) würde ich dagegen dringend empfehlen.

  20. #20
    Mitglied Avatar von Chapter-X.
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    Ich habe die Erfahrung gemacht das Bilder mit Galerie Vorschau (0,75 Euro extra) sich lohnt. Die Zeichnungen gehen nicht unter, bei ebay USA schon. Meine Erfahrung ist, am meisten verdienst Du, wenn Du ein Bild schnell zeichnest (ca. 30 minuten bis 60 minuten bei mir) dann bekomme ich so ca. 6-10 Euro dafür. Bessere zeichnungen wo ich mehrere Stunden (4-8 Stunden) daran arbeite bringen so ca. 12-30 Euro, dafür gehen sie aber auch garantiert weg.
    Die schnell gekrizelten bleiben manchmal ohne Gebote. Aber ich bin immer noch nicht dahinter gekommen was die Käufer dazu bringt mehr für ein Bild auszugeben. Ich habe es auch mit Pastel (also Farbig) versucht, es bringt nicht mehr Geld. Manche guten Zeichner bekommen auch für große Formatige Farbige sachen schonmal 50 bis 100 Euro aber bei mir war das maximale 36,50 Euro.
    Hier sind Beispiele die ich verkauft habe: http://www.charlottchen.net/

  21. #21
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    hallo

    ich war jetzt länger nicht hier, ich wollte mich aber noch für die antworten bedanken. keiner von "uns" hat die zeit die es braucht, von seinen bildern zu leben. wenn es zu so einer ausstellung kommt, dann vielleicht 1-2 mal im jahr, meistens seltener. aber die frage, daß es nicht so ohne steuer geht, wäre damit geklärt. jetz müssen wir "pseudokünstler" wie ich es immer nenne halt noch eine stelle finden, wo man uns ausreichend aufklärt.

    lg
    mondkind

  22. #22
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    Ergänzung zu MwSt / Gewerbe / Abschreibungen

    Hallo an alle,

    ich möchte hier noch ein paar Ergänzungen hinzufügen, die ich aus Erfahrung kenne.

    1.) Mehrwertsteuer
    Heißt im Steuerfall Umsatzsteuer und ist erst ab einem Gesamtjahresumsatz
    von mehr als 17.500,- € an das Finanzamt zu entrichten (sowie auf Rechnungen
    an die Kunden auszuweisen)..
    Das ist die sogenannte Besteuerung der Kleinunternehmer, auf die man jedoch nach
    § 19 Abs. 1 UStG auch freiwillig verzichten kann, wenn man von seinen eigenen
    Käufen wie z.B. Computer, Bürobedarf, Künstlerbedarf etc. die dort per Rechnung
    des Verkäufers ausgewiesene MwSt. vom Finanzamt zurück erhalten will (das geht
    sonst nämlich nicht!).
    Hierzu muß man dann jedoch 1x jährl. dem Finanzamt eine sog. Einnahme-
    überschußrechnung zur Einkommenssteuererklärung mit abgeben!
    Öfter, wenn man ein so hohes Einkommen hat, das man sogar Vorsteuer-
    abzugspflichtig wird (Quartalsmäßig bis zu monatlich, je nach Veranlagung des Fa).

    2.) Abschreibung des Computers etc.
    Die Käufe, die man im Rahmen seiner freiberuflichen (selbstständigen) Tätigkeit
    getätigt hat (Zeichenmaterial, Computer, Leinwände etc.) und die man eindeutig zur
    Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit benötigt (auch Schreibtisch, Teppich,
    Teil der Miete eines extra Arbeitszimmers uvm.!) werden unter einer Bruttosumme
    von je 500,- sofort abzugsfähig.
    Jedoch natürlich nur, wenn man als Kleinunternehmer wie o.g. auf die Anwendung
    des § 19 schriftlich verzichtet hat (FA anschreiben) ODER man aufgrund eines hohen
    Einkommens (ab 17500,-) automatisch dazu verpflichtet ist, die MwSt auszuweisen.

    Alles Höherpreisige muß in einer Abschreibungsauflistung in jährl. Teilraten (Computer
    in 4 Jahresraten netto) dem Finanzamt gegenüber einzeln aufgeführt geltend gemacht
    werden, wobei auch hier die gezahlte MwSt. sofort mit der Umsatz-
    steuererklärung für das laufende Jahr geltend gemacht werden kann.

    3.) Gewerbe / Gewerbeschein
    Ein Gewerbe sollte man als Künstler generell nicht anmelden, man braucht es auch
    im Straßenverkauf nicht. Im Straßenverkauf müssen nur Vorschrifen der Stadt
    / Bahn etc. beachtet werden, die in bestimmten Bezirken/Bereichen eine solche
    Tätigkeit verbieten.
    Sowie die Vorschriften der Marktbetreiber, wenn man auf einem öffentlichen
    Wochenmarkt etc. einen Stand mietet (gebührenpflichtig).

    Warum es besser ist, als Künstler kein Gewerbe anzumelden, wenn man es nicht
    unbedingt muß (wie z.B. nur dann, wenn man Produkte anderer Künstler etc. als
    Großunternehmer verkaufen will) ?
    Ganz einfach, weil einem der Anspruch auf die Versicherung in der Künstlersozialkasse
    dann flöten geht (Kranken- u. Rentenversicherung kostet nur einen Bruchteil der normalen
    Pflichtversicherung !).
    Des weiteren gibt es eine für Künstler / Presseleute u.a. künstler. Tätige extra
    begünstigte Rentenvorsorge das sog. "Presse Versorungswerk", wo alle Verlage,
    Medienanstalten, Werbeagenturen etc. (also jede Firma, die künstlerische Werke
    etc. ankauft und weitervermarktet) einen Obulus hinentrichten und in die somit
    nur zu 50% vom Künstler selbst eingezahlt wird!
    Der Künstler bekommt so eine ähnl. Renten-Vorsorge, als hätte er einen festen Arbeitgeber,
    die im Alter dann laut abgeschlossenem Vertrag, wie eine staatliche Rente ausgezahlt wird.
    Auf diese beiden (sehr großen) Vorteile verzichtet man, sobald man ein Gewerbe anmeldet...

    Falls ihr euch im Presse Versorgunswerk über diese Rentenvorsorge erkundigen wollt,
    hier der Link: http://www.presseversorgung.de

    Viele Grüße, Yoni

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