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Thema: Hinowa ga CRUSH! (Takahiro & Strelka)

  1. #76
    Mitglied Avatar von Aya-tan
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    Dafür müsste es aber eben pornografisch sein und auch das unterliegt Definitionen, die aber hier nicht greifen dürften. Somit dürfte die Indizierungsgefahr auch eher gering sein und ein Strafbestand gar nicht vorliegt. Es kommt halt darauf an, wie explizit das Ganze dargestellt wird und ob es erregen soll oder nicht.

    Mangawünsche:
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  2. #77
    Mitglied Avatar von Huckybear
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    Gibt es nicht neben dem Endergebnis Straftatbestand, Indizierung ja oder nein, nicht auch generell um so etwas wie ein (Saubermannimage) und guten Ruf eines Verlages ?
    Ich meine das Endergebnis wird irgendwann viel später evtl. durch den Staat festgestellt
    Aber selbst bei einem kompletten Freispruch für den Angeklagten bleibt doch immer später etwas hängen in den oberflächlichen Mainstreamköpfen oder in den Gazetten wenn ein Verlag überhaupt nur damit leicht in Berührung oder in Verbindung gebracht wird .
    Das ist doch auch mit ein wichtiger Grund für viele Verlage , wo Eltern für ihre Kinder etwas jugendfreies aus dem Programm eines Verlages kaufen , selbst erst gar nicht erst auch den leisesten Verdacht der Anrüchigkeit in Verbindung gebracht zu werden und prophylaktisch sich deshalb von vorne auf gar kein Risiko einzulassen.

    Warum hat Panini wohl immer noch einhellig einen ganz bestimmten Ruf aus langer Vorzeit und andere Verlage wie Carlsen nicht ohne das jetzt moralisch werten oder verurteilen zu wollen ?
    Das kann man jetzt gut oder schlecht finden

    Am besten KAZÉ Manga gründet einen härteren Ableger oder Tochtergesellschaft mit anderen Namen für so etwas , denn ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert
    Geändert von Huckybear (13.08.2021 um 11:57 Uhr)
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  3. #78
    dani-books-SysOp mit Monsterallergie Avatar von Jano
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    Zitat Zitat von Desty Beitrag anzeigen
    @Jano : So wie du es erklärt hast leuchtet es mir ein , Danke für die Erläuterung .

    Aber bei Sex mit Tieren dann erkläre mir mal den Comic Crossed ( weis grad nicht den Band ) wo ein Geier herhalten muss .
    Und das auf bestialischte Art und Weiße .

    Aber Indiziert bedeutet für den Rechteinhaber im Gegensatz zu Beschlagnahmungen aber keine juristischen Konsequenzen oder ?

    Und die Sache mit dem Besitz solcher ist wohl nochmal ein ganz anderes Thema ( auf mein The Pink Album Band von Fakku schiel )
    Es gibt sicherlich Fälle, wo man es auf Verdacht (nach anwaltlicher Beratung) drinlässt. Die Rochenszene bei Manga Cult in Golden Kamuy(?), die man jetzt wohl auch drinlässt, ist so ein Beispiel. Das Problem dabei ist aber immer, dass gerade im Bereich der künstlerischen Darstellung von so was gesetzlich immer viel wischiwaschi unklar ist. Denn selbst, wenn einem jetzt ein Anwalt sagt: "Ist so überzogen oder absurd dargestellt, dass das nicht unter tierpornografische Darstellung fällt.", braucht das nur ein einziger Leser anzuzeigen und dann kann's schnell vorkommen, dass das einfach mal auf Verdacht beschlagnahmt wird und man dagegen erst teuer und aufwendig vor Gericht vorgehen müsste. (Und dann einen Richter erwischen, der der Argumentation des Verlags folgt.)

    Das *kann* man machen und eben hoffen, dass es keinen kratzt. Man sollte aber auch nicht dauernd über Verlage meckern, denen das zu riskant ist. Denn die Gefahr einer Beschlagnahmung (ob gerechtfertigt oder nicht) besteht in solchen Fällen immer. (Und wenn es jetzt wie in diesem Fall hier wohl sogar noch um Kinder geht, sogar noch mehr.) Und eine Beschlagnahmung hätte enorme wirtschaftliche Konsequenzen, die man auch nicht unterschätzen darf.

    Das ist wie mit den Hakenkreuzen oder SS-Zeichen, die man heute auch eher mal in Comics drinlässt als früher, zu denen es aber keine eindeutige Rechtsprechung gibt. Computerspiele fallen z. B. heute unter künstlerische Darstellung, bei Comics wurde das hingegen noch nie grundsätzlich geklärt (auch weil es sich für die Verlage finanziell nicht lohnen würde, für die Darstellung von Hakenkreuzen ein Grundsatzurteil anzustreben). Heißt, man kann die drinlassen und hoffen, dass man nicht angezeigt wird. Heißt aber genauso, es besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, angezeigt zu werden und sich dann mit einem langwierigen und teuren Verfahren rumschlagen zu müssen. Und genau das ist in Relation zu den wenigen paar Tausend Euro, die man an einem Band in der Regel vielleicht Gewinn macht, schlicht nicht lohnenswert.

    Bezüglich Besitz: Wenn man den bei Wikipedia zitierten Rechtsquellen glauben kann, ist in Deutschland nur die Verbreitung und das Anbieten verboten, der Besitz wird jedoch strafrechtlich nicht verfolgt.

    Deutschland
    Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[4] Laut einigen der bekanntesten Anwalt- und Rechts-Portalen ist dies so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen wo es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke handelt, wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werden noch rechtswidrig sind, außer es ist nicht ohne Weiteres erkennbar ob es sich um eine computergenerierte Darstellung handelt oder ein reales Geschehen.[5][6] Die Bundesregierung stellte bei dem Gesetzesentwurf ergänzend klar, dass der Straftatbestand "auf die Fälle beschränkt bleiben" solle, "in denen durch Videofilm, Film oder Foto ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird". Demgegenüber sah sie bei "kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen" den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als "Darsteller" bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden. Der Abschnitt "wirklichkeitsnah" wurde später für fiktive Darstellungen aufgrund der rasanten technischen Fortentwicklung und Perfektionierung virtueller Darstellungen hinzugefügt.[7]
    Und ja, im Gegensatz dazu ist Indizieren, also das Bewerten als jugendgefährdend, für den Anbieter rechtlich ohne Folgen. Wirtschaftlich hat man da nur das Problem, dass man seine Sachen schlecht loskriegt, weil die nicht öffentlich sichtbar angeboten werden dürfen.

  4. #79
    Mitglied Avatar von ulxTIMxate
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    Hat noch jemand den neusten OhrTaku-Podcast gehört? Ich fand es ziemlich cringy, wie Meik und Verena die Zensur rechtfertigen wollten Und dann auch noch allen, die etwas dagegen haben, zu unterstellen, man könne es ihnen eh nie recht machen, zeugt imo nicht gerade davon, dass sie tatsächlich andere Meinungen respektieren, wie sie zu Beginn gesagt haben. Ich lehne Zensur in jeglicher Form ab, da immer etwas vom ursprünglichen Sinn verloren geht. Wer weiß? Vielleicht wird es ja mit dem Mann, der in Band 1 einen Rochen fickt (in "Golden Kamuy" war es eine Bärin @Jano), in einem künftigen Band noch eine Szene geben, in der ein Rochen ihn tödlich vergiftet. So Karma-is-a-bitch-mäßig. Wenn Kazé bereits damit überfordert war, im Vorfeld auch nur den 1. Band zu überprüfen, woher sollen sie sowas bitte wissen? Eine solche Szene würde dann für die deutsche Leserschaft überhaupt keinen Sinn ergeben.

    Es ist ja auch so. Sodomie und die vermeintlichen Kindervergewaltigungen in dem Manga sollen die Bösewichte charakterisieren und ihr Handeln wird mit Sicherheit von den Helden nicht befürwortet. Was anderes wäre es für mich, wenn der Manga derartige Handlungen glorifizieren würde. Kazés Statement, von wegen man wusste nicht, worauf man sich mit dem Titel einlässt, ist einfach nur schwachsinnig, wenn man bedenkt, dass bereits Band 1 zensiert wurde. Sie hätten den Titel gar nicht erst lizenzieren dürfen, wenn er ihnen zu problematisch erscheint! Oder ihn eben von vorneherein anders vermarkten müssen, mit anderen Covers, die signalisieren, dass der Titel sich eher an Erwachsene richtet. Es gibt genug Mangas mit vergleichbaren Szenen, bei denen es der Verlag nicht für notwendig hielt, zu zensieren, wie z. B. „Fire Punch“. Dass „Hinowa ga Crush!“ im englischsprachigen Raum komplett unzensiert erscheint, ist auch ein Armutszeugnis für Kazé Deutschland.

    Gerade wir Anime- und Manga-Fans wissen doch am besten, wie toxisch sich Zensuren auf Werke auswirken. RTL2 hat es damals immer wieder aufs Neue unter Beweis gestellt, mit den bis zur Unkenntlichkeit verharmlosten Dialogen bei „Naruto“ und den rausgeschnittenen Leichen bei „Detektiv Conan“. Bei vielen Serien wie „Mila Superstar“, „Dragon Ball GT“ und „Pokémon“ wurden ja sogar komplette Folgen weggelassen, die teilweise absolut handlungsrelevant waren! Da denkt man, dieses düstere Zeitalter sei endlich vorbei und dann kommt Kazé um die Ecke und zieht so einen Mist ab. Sie bevormunden damit uns Leser und sprechen uns jegliche Kompetenz ab, selbst zu entscheiden, was wir sehen wollen und in welcher Form! Und selbst wenn man noch so viele Seiten weglässt, werden sie aus „Hinowa ga Crush!“ keinen kindgerechten Manga machen können damit! Nur einen, der vorne und hinten keinen Sinn mehr ergibt!

  5. #80
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    Hat jemand Band 6 gelesen und kann etwas zur möglichen Zensur sagen?

  6. #81
    Moderator Mangaforen Avatar von Alacrity
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    Wird mit dem achten Band abgebrochen von Seiten Japans. (Quelle)
    The content of the story places scars and trauma at the forefront, and as I worked on it, I could tell that it would make a lot of people
    uncomfortable. While playing, did you ever feel disgusted, or avert your eyes? No matter how you felt about the game, you were right to
    feel that way. No wrong answers here.
    Fuchii Kabura - Slow Damage Liner Notes

  7. #82
    Mitglied Avatar von Nebeljongleur
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    Schade für den Autor. Ich hingegen kann froh sein, dass Kaze zensiert hat und ich damit vor einen eventuell Kauf geschützt wurde.
    Wünsche: 7 Seeds - Arasa Quest - Mama wa Maria-sama - Lock Up - Shijou Saikyou no Deshi Kenichi - Freezing - Sekirei - Wolfsmund- Kuro Kuro - Detroit Metal City - Densetsu no Yuusha no Densetsu - Hawkwood - Manyuu Hikenchou - The Arms Peddler - Senran Kagura - Crows Reihe - Schaferhund - Otome Sensou - Aiki+Aiki S - Witch Hunter - Needless - Doronkyu - Seto no Hanayome - Akumetsu - Seikon no Qwaser - Gun x Clover - Ura Joshi - Hakumei to Mikochi

  8. #83
    Mitglied Avatar von Manon
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    Krass, die Reihe ist ja echt vom Pech verfolgt. Erst die Zensur und jetzt der Abbruch in Japan. Da lohnt sich die Lizenz für Kaze so gar nicht.
    Ganz viel für Manga Cult!
    Anime-Empfehlung:

    Yu Yu Hakusho auf Netflix




  9. #84
    Premium-Moderator & Nörgelexperte Avatar von Bartomb
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    Hui, also kein Abschluss an sich, sondern ein Abbruch. Aua!

    Finde ich persönlich etwas schade, das Akame-Universum hätte sicherlich noch einige Aspekte gehabt und Geschichten zu erzählen gewusst (auch wenn man nach jeder Serie 90% des Casts austauschen muss), aber das klingt dann ja eher, als ob man auf keine weiteren Reihen aus dem Universum hoffen sollte. Eigentlich schade, aber theoretisch reichen auch Akame ga Kill und das Prequel für eine runde Sache, den Rest sehe ich mehr als Bonus. Tja, was will man machen...

    Für Kaze wahrscheinlich gut, hat die Serie in 2 Bänden ihren Abschluss, und man muss sich nicht weiter Gedanken machen um Zensur und die Wut der Fans. Andererseits dann wohl alles in allem wirklich ein Verlustgeschäft, weil Abbruch, Zensur usw., bleibt am Ende wohl eher ein negatives Fazit.
    Wenigstens eine Sache können alle unsere Verlage: Durch die Bank weg ziemlich uninteressante Titel lizenzieren.

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    Mangaadaption einer Light Novel ohne Originalwerk zu lizenzieren ist dämlich hoch 3. Nur vollständig umgesetzt oder mit Original ist der richtige Weg!

    Suffixe und korrekte Anreden müssen erhalten bleiben - Manga müssen nicht eingedeutscht werden!

  10. #85
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    Ich habe die beiden ersten Serien gelesen, war ganz ok. Das was ich über diese hier gelesen habe hat mich einfach nur abgestoßen, muss ich sagen. Das meine ich inhaltlich, die Zensur hat mich da schon nicht mehr berührt.

    Meine Meinung: Die Story ist auch einfach schlecht, die Japaner haben eben auch Geschmack.

  11. #86
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    Ist denn überhaupt sicher, dass Kaze etwas in Band 6 zensiert hat? Ich meine da kommen, wenn ich richtig gezählt habe, 3 explizite und teilweise seitenlange Vergewaltigungsszenen vor. Wenn das die zensierte Fassung ist, was muss denn dann im Original vorgekommen sein?

  12. #87
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    Puh, nachdem ich das mit dem Abbruch gelesen habe, bin ich mehr als froh, die Reihe wegen des doch sehr heftigen Inhaltes gar nicht erst angefangen zu haben (und wenn mich der Inhalt nicht gestört hätte, hätte die Zensur wohl für einen Nicht-Kauf gesorgt), auch wenn ich das zuvor als Fan der beiden anderen Reihen geplant hatte. Mir reichen da dann doch die normale Reihe und das Prequel, die wurden wenigstens abgeschlossen.

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  13. #88
    Premium-Moderator & Nörgelexperte Avatar von Bartomb
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    Mehr oder weniger abgeschlossen sollte es ja sein, fragt sich halt nur, wie rund es am Ende ist. Aber ich sehe es genau so: Zero als Ergänzung zur Hauptreihe war voll in Ordnung, weitere Reihen aus dem Universum wären zwar schön, aber auch so hätte ich genug davon. Auch wenn wir jetzt wegen Abbruch nix mehr bekommen, schöner wäre es doch, wenn es aus "Wir machen einfach was anderes, weil wir Lust haben" mit ordentlichem Abschluss hier gegeben hätte. Aber kann man ja nix mehr dran ändern.
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