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  1. #301
    Mitglied Avatar von Manon
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    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Ist es nicht, einfach Paragraph 131StGb ansehen, ich schreib das die ganze Zeit ja nicht aus Spaß.
    Wie hätte die besagte Szene denn aussehen müssen, damit sie nicht als verharmlost gilt? Muss er kurze Zeit später hinter Gittern, damit alle Leser kapiert haben, dass man sowas nicht macht?


    So wie ich das von Ninelpienels Beitrag verstanden habe, kam dort aber eher ''psychische'' Gewalt vor, aber keine physische? Klingt für mich auch mehr nach Erpressung, weil wenn du dies nicht tust, was ich sage, dann tue ich dies und das.
    Ganz viel für Manga Cult!
    Anime-Empfehlung:

    Yu Yu Hakusho auf Netflix




  2. #302
    Mitglied Avatar von B4ion
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    @Nebeljongleur: Ah, sorry. Da die Posts keinen Sinn mehr machen, lösch ich die dann mal...

  3. #303
    Mitglied Avatar von Nebeljongleur
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    Zitat Zitat von B4ion Beitrag anzeigen
    @Nebeljongleur: Ah, sorry. Da die Posts keinen Sinn mehr machen, lösch ich die dann mal...
    Bin zu Blöd zum löschen xD. Edit: Habs hinbekommen :O

    Btw ist die Kunstfreiheit im Grundgesetz verankert und bei Verfassungswidrigen Darstellungen etc oder Verletzung des Persönlichkeitsrecht wird eingegriffen und in bestimmten extremen Fällen. "Die Kunstfreiheit unterliegt keinem Gesetzesvorbehalt, kann daher durch ein Gesetz nicht eingeschränkt werden."
    Geändert von Nebeljongleur (05.12.2020 um 20:02 Uhr) Grund: Fehler korrigiert die ich gefunden habe
    Wünsche: 7 Seeds - Arasa Quest - Mama wa Maria-sama - Lock Up - Shijou Saikyou no Deshi Kenichi - Freezing - Sekirei - Wolfsmund- Kuro Kuro - Detroit Metal City - Densetsu no Yuusha no Densetsu - Hawkwood - Manyuu Hikenchou - The Arms Peddler - Senran Kagura - Crows Reihe - Schaferhund - Otome Sensou - Aiki+Aiki S - Witch Hunter - Needless - Doronkyu - Seto no Hanayome - Akumetsu - Seikon no Qwaser - Gun x Clover - Ura Joshi - Hakumei to Mikochi

  4. #304
    Felidae Avatar von Panthera
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    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Ist es nicht, einfach Paragraph 131StGb ansehen, ich schreib das die ganze Zeit ja nicht aus Spaß.
    Und wir argumentieren die Ganze Zeit gut begründet dagegen, aber irgendwie gehtst du überhaupt nicht drauf ein?

    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Das ist nicht die Wahrheit, da bei Lizenzierung der jetzt betroffene Band noch gar nicht erschienen war. Der Vergleich mit Band 2 hinkt zudem gewaltig und hat in dieser Diskussion auch nichts verloren.
    Zum einen wäre es gut, deine Behauptung im 2. Satz auch zu untermauern, und zum anderen sind wir auch auf deinen 1. Satz nun zu genüge eingegangen, aber was sag ich...

  5. #305
    Mitglied Avatar von Aya-tan
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    Ein letzter Post noch, aber wenn Angel of Death weiter auf Mia 2.0 macht, ist jegliche weitere Diskussion für den Allerwertesten.
    Zitat Zitat von Angel of Death
    Es geht nicht um die sexuelle Nötigung an sich, sondern deren Verharmlosung und damit muss man nicht rechnen.
    Doch, da es alleine bei Ecchi nicht allzu selten vorkommt. Besonders wenn man den Titel wissentlich lizenziert, dass man bereits bei Band 2 etwas zensieren möchte (von muss ist ja keine Rede). Wenn man schon so an den Titel herangeht, muss man damit rechnen, dass es mehr Szenen geben könnte, die so einen Schritt provozieren könnten. Bei einer laufenden Serie muss man schon eine gewisse Einschätzung treffen können und nicht total blauäugig durch die Welt laufen. Wie gesagt, das sind Profis, die müssen so etwas durchaus einkalkulieren können. Fakt ist, Infection war bereits ein "vorbelasteter" Manga, da kann man sich nicht so einfach herausreden, dass man es ja noch nicht gewusst hat.

    Mir fällt ad hoc auch kein BL ein, wo sexuelle Nötigung vorkommt oder gar verharmlost wird. Ich kenne auch BL mit Vergewaltigung aber ohne Verharmlosung. Finder z.B. wurde sogar abgeändert, um nichts zu romantisieren. Und bezüglich Smut-Manga erinnere ich an Haou Airen, ist hier meines Wissens unzensiert erschienen, trotz Vergewaltigung aber die wurde auch nicht verharmlost. Dein Vergleich hinkt also und tut auch nichts zur Sache in diesem Fall, da die Sachverhalte anders gelagert sind.
    Einmal ist Haou Airen schon Urzeiten her, wahrscheinlich hocken von den damaligen Verantwortlichen nicht mehr viele in der aktuellen Redaktion. Beim ersten Band von Finder war es nicht wegen Verharmlosung, sondern eher die verwendete derbere Sprachwahl. Da man ja bildlich nichts verändert hat, sondern nur textlich es anders formuliert hat, weichgespült trifft es ganz gut. Aber Finder ist doch ein wunderbares Beispiel dafür, wie bei BL sexuelle Übergriffe romantisiert wird. Asami hat doch Akihito erst sexuell genötigt (sag nur Filmrolle), dennoch kommen sie zusammen. Genau das ist der Punkt, was eine Verharmlosung und Romantisierung doch ausmacht. Person A nötigt/vergewaltigt Person B, Person B verliebt sich dennoch in Person A trotz aller Erniedrigungen. Da wird nicht auf bleibende psychische Schäden eingegangen, die so etwas mit sich bringen können und noch nicht einmal das Stockholm-Syndrom kommt irgendwie zu tragen. Das kommt in BLs mindestens genauso oft vor wie in Smut. Ecchi mit Comedy lebt quasi von sexueller Belästigung, da ein "unbeabsichtiger" Busengrabscher, hier mal ein flatternder Rock mit Blick auf das Höschen. Das ist alles eine Verharmlosung einer Straftat, mache mal so etwas in der Realität.

    Die Schilderung der Szene hast du aber gelesen, oder?
    Ja, habe ich. Da habe ich auf den deutschen Markt schon schlimmeres gesehen bzw. gelesen.

    Doch haben sie, da hier zu unrecht kritisiert werden.
    Sind sie, denn es ist nicht aus angeblicher Moral erfolgt. Somit werden sie sehr wohl in den Schmutz gezogen. Ist den Kritikern die Grundlage der Entscheidung nicht bekannt, obwohl man das fix ergoogeln kann?
    Spielt keine Rolle.
    Ähm, haben EMA denn nichts zensiert? Denn nur dann wäre es unwahr und eine Verleumdung. So wird kritisiert, dass zensiert wurde, damit sind die Kritiker im absoluten Recht diesen Zustand anzukreiden. Denn es ist nun einmal Fakt, dass etwas weggelassen wurde, da kannst du dich noch sehr um dich schlagen und Argumente versuchen zu zerpflücken, du bist deswegen noch lange nicht im Recht andere Leute derartig zu verleumden (ist übrigens auch strafbar). Du ziehst nämlich hier die Kritiker durch den Schmutz, die einfach nur einen unzensierten Manga wollen.
    Doch es spielt sehr wohl eine Rolle, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass etwas indiziert wird. Die ist nun einmal sehr gering und es wird mit zweierlei Maß gemessen, was EMA übrigens indirekt selbst zugegeben hat. Wie Nebeljongleur schon sagte, würde dann nur 177StGb greifen und das gilt nur tatsächliche Straftaten und nicht für fiktive. 131StGb würde vielleicht nur dann greifen, wenn der Protagonist tatsächlich handgreiflich geworden wäre und das heißt schon ein bisschen mehr als nur eine bloße Drohung auszusprechen. Das läuft unter Erpressung, davon steht nichts in diesem Paragraf. Übrigens braucht es schon ein bisschen Kraft und Anstrengung um einen Hals zu brechen, da wäre das Mädel wohl schneller erschlagen gewesen.

    Niemand kann in die Zukunft sehen.
    Der Titel wurde bereits einmal zensiert, daher muss man automatisch damit rechnen, dass noch mehr kommen könnte, gleichgültig aus welchen Gründen die Zensur stattfinden mag.

    Mangawünsche:
    7 Seeds/ Aku no Kyouten/ All Out!!/ Amatsuki/ Dendrobates/ Dolls/ Funouhan/ Gold/ Husk of Eden/ Ichi/ Ilegenes/ Juuza Engi/ Kami no Shizuku/ Kitchen Palette/ Kurosagi Shitai Takuhaibin/ Lucky Dog 1 Blast/ Mother Keeper/ Musashi #9/ Ouroboros/ Pumpkin Night/ Shikeisyu 042/ Shimauma/ Shounen Mahoushi/ Silver/ Taimashin: The Red Spider Exorcist/ The Embalmer/ Toxic

  6. #306
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    Hallo,

    ich habe nichts gegen die Diskussion, solange sie sachlich bleibt. Auch wenn sie sich im Kreise dreht und alle nur ihr Positionen wiederholen. Wenn es allerdings persönlich wird, mache ich den Thread hier mal eine Woche dicht.

  7. #307
    Mitglied Avatar von Godzilla
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    Zitat Zitat von B4ion Beitrag anzeigen
    Menschen zu verprügeln, erschießen etc. sind auch alles strafbare Handlungen oder nicht? Und diese Sachen kommen auch in Comedy-Titeln vor, werden verharmlost oder gar ins lächerliche gezogen.
    Und inwiefern hat das mit diesem Fall zu tun? Egmont hat sich hier dafür entschieden, auf einer gesetzlichen Grundlage und fertig.
    Da spielt es keine Rolle, bei welchen Titeln das womöglich anders gelaufen ist. Es geht allein um diesen Band von Infection.
    Da können die User hier mit anderen Beispielen noch und nöcher kommen, es macht die Situation nicht besser oder gar schlechter.

    Zitat Zitat von Nebeljongleur Beitrag anzeigen
    @Angel of Death

    Ich denk es geht um sexuelle Nötigung (https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html) und net Gewaltdarstellungen?
    Es ging mir um die Verharmlosung und darauf nimmt der Paragraph unter anderem Bezug, zumal sexuelle Nötigung eine Gewaltdarstellung ist.

    Zitat Zitat von Smart86 Beitrag anzeigen
    Angel of Death hat schlicht keine Ahnung was sie da schreibt, fantasiert wild herum und ist auch noch der Meinung damit im Recht zu sein.

    Aber bleib nur stur bei deinen Aussagen und verteidige diesen Verlag weiter fuer seine Zensur und Moralvorstellungen. Zeigt mir nur, dass du auch einer dieser unverbesserlichen SJW bist.

    ~ MfG Smart86 ~
    Deine Ad Hominems kannst du getrost weglassen, bringen eine Diskussion nämlich in keinster Weise voran. Ebenso solltest du Geschlechtsanreden weglassen, wenn du keine Ahnung hast, mehr gibt es zu deinem unsachlichen Post nicht zu sagen.

    Zitat Zitat von Nebeljongleur Beitrag anzeigen
    Btw ist die Kunstfreiheit im Grundgesetz verankert und bei Verfassungswidrigen Darstellungen etc oder Verletzung des Persönlichkeitsrecht wird eingegriffen und in bestimmten extremen Fällen. "Die Kunstfreiheit unterliegt keinem Gesetzesvorbehalt, kann daher durch ein Gesetz nicht eingeschränkt werden."
    Anscheinend schon oder wie erklärst du dir die Entscheidung? Wenn möglich ohne wieder von Moral anzufangen.
    Notfalls könnte man Egmont auch anschreiben und fragen auf welcher Grundlage sie ihre Entscheidung gefällt haben.

    Zitat Zitat von Panthera Beitrag anzeigen
    Und wir argumentieren die Ganze Zeit gut begründet dagegen, aber irgendwie gehtst du überhaupt nicht drauf ein?
    Gut begründet? Ihr redet die ganze Zeit von Moral und ich halte dagegen. Wo ist das also nicht drauf eingehen?

    Zitat Zitat von Aya-tan Beitrag anzeigen
    Ein letzter Post noch, aber wenn Angel of Death weiter auf Mia 2.0 macht, ist jegliche weitere Diskussion für den Allerwertesten.

    Aber Finder ist doch ein wunderbares Beispiel dafür, wie bei BL sexuelle Übergriffe romantisiert wird. Asami hat doch Akihito erst sexuell genötigt (sag nur Filmrolle), dennoch kommen sie zusammen. Genau das ist der Punkt, was eine Verharmlosung und Romantisierung doch ausmacht.

    Ecchi mit Comedy lebt quasi von sexueller Belästigung, da ein "unbeabsichtiger" Busengrabscher, hier mal ein flatternder Rock mit Blick auf das Höschen. Das ist alles eine Verharmlosung einer Straftat,

    Ja, habe ich. Da habe ich auf den deutschen Markt schon schlimmeres gesehen bzw. gelesen.

    Denn es ist nun einmal Fakt, dass etwas weggelassen wurde, da kannst du dich noch sehr um dich schlagen und Argumente versuchen zu zerpflücken, du bist deswegen noch lange nicht im Recht andere Leute derartig zu verleumden (ist übrigens auch strafbar). Du ziehst nämlich hier die Kritiker durch den Schmutz,

    131StGb würde vielleicht nur dann greifen, wenn der Protagonist tatsächlich handgreiflich geworden wäre und das heißt schon ein bisschen mehr als nur eine bloße Drohung auszusprechen. Das läuft unter Erpressung, davon steht nichts in diesem Paragraf.

    Übrigens braucht es schon ein bisschen Kraft und Anstrengung um einen Hals zu brechen, da wäre das Mädel wohl schneller erschlagen gewesen.

    Der Titel wurde bereits einmal zensiert, daher muss man automatisch damit rechnen, dass noch mehr kommen könnte, gleichgültig aus welchen Gründen die Zensur stattfinden mag.
    Den Vergleich kannst du dir sparen, weil ich im Gegensatz zu Mia nicht auf Bauchgefühl argumentiere und du dich damit auch nicht als diskussionsbereit zeigst, wenn du mit derlei Vergleichen kommst.

    Nun zum eigentlichen:
    Und genau deswegen wurden Textstellen entschärft und dennoch steht er weiterhin, zurecht, auf dem Index. Also stützt der Fall Finder sogar meine Position.
    Ich weiß worauf du hinaus willst aber es macht den vorliegenden Fall nicht auf magische Weise besser, nur weil in anderen Manga weiter Verharmlosungen stattfinden.

    Ja, stimmt aber dafür kassieren die Protagonisten auch mal ne Abreibung, wo ist da dann die Verharmlosung?
    Es ist wohl auch eine Kontextabhängige Sache, würde ich meinen.

    Ich auch, ändert aber nichts.
    Ich finde die gestrichene Szene im Band alles andere als prickelnd, kann menschlich aber verstehen, dass man nichts von "Zensur" hält. Wäre sie ungerechtfertigt, wie in Band 2, wäre ich bei den Usern hier aber so sieht die Sache eben anders aus.

    Zitier mir mal, wo ich um mich schlage und User persönlich angreife bzw. durch den Schmutz ziehe.
    Im Gegenteil, ich darf mir irgendeinen Mumpitz von SJW anhören, trotz sachlicher Diskussion meinerseits.

    Der Paragraph erwähnt Verharmlosung darum geht es mir. Zumal hier eindeutig eine strafbare Handlung vorliegt, da muss es nicht erst zu einem physischen Übergriff kommen.

    Und das macht die Sache nicht besser, du versuchst damit etwas zu rechtfertigen, was Nonsens ist.

    Es ist aber nicht unerheblich warum etwas zensiert wird.



    Tatsache ist, der Band wurde abgeändert, die eine Seite kann es nachvollziehen, die andere Seite nicht, so oder so wird Egmont diese Entscheidung beibehalten. Ich persönlich hoffe bei einem evtl. nächsten Mal lediglich auf konkretere Angaben, damit es eben nachvollziehbar(er) ist.

  8. #308
    Felidae Avatar von Panthera
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    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Und inwiefern hat das mit diesem Fall zu tun?
    Es hat damit zu tun, dass du ständig mit irgendwelchen Gesetzen kommst, aber diese scheinbar auch keine Anwendung auf 2871468791245639 andere Beispiele haben.

    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Da können die User hier mit anderen Beispielen noch und nöcher kommen, es macht die Situation nicht besser oder gar schlechter.
    Doch, macht es, weil es zeigt, dass die Entscheidung einfach sehr fragwürdig ist und es scheinbar andere Rechtsberater anderer Verlage total anders sehen. Ich verstehe nicht, wie man das nicht verstehen will.

    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Anscheinend schon oder wie erklärst du dir die Entscheidung? Wenn möglich ohne wieder von Moral anzufangen.
    Wieso? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Gut begründet? Ihr redet die ganze Zeit von Moral und ich halte dagegen. Wo ist das also nicht drauf eingehen?
    Genau das meine ich. Wir reden nicht die ganze Zeit von Moral, sondern auch von Beispielen, Gesetzen etc., du brichst das häufig aber auf Moral runter.

    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Ja, stimmt aber dafür kassieren die Protagonisten auch mal ne Abreibung, wo ist da dann die Verharmlosung?
    Nein, nein, nein! Es gibt genügend Beispiele, wo die Protagonisten eben keine Abreibung bekommen. Ich habe selbst ein Beispiel eines völlig harmlosen Mangas genannt, wo jemand einen zu einem Selbstmordversuch getrieben hat, und der hat auch keine Abreibung deswegen bekommen. Und wie auch schon x mal von vielen erwähnt, kommen Verharmlosungen ohne Strafe in dutzend anderer BL-/Smut-/Echhi-Mangas vor.

  9. #309
    Mitglied Avatar von Nebeljongleur
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    @Angel of Death

    Egmont hat Selbstzensur betrieben und das dürfen Sie. Müssen aber dann auch mit der Kritik zurecht kommen, die hier dargebracht wurde.
    Wünsche: 7 Seeds - Arasa Quest - Mama wa Maria-sama - Lock Up - Shijou Saikyou no Deshi Kenichi - Freezing - Sekirei - Wolfsmund- Kuro Kuro - Detroit Metal City - Densetsu no Yuusha no Densetsu - Hawkwood - Manyuu Hikenchou - The Arms Peddler - Senran Kagura - Crows Reihe - Schaferhund - Otome Sensou - Aiki+Aiki S - Witch Hunter - Needless - Doronkyu - Seto no Hanayome - Akumetsu - Seikon no Qwaser - Gun x Clover - Ura Joshi - Hakumei to Mikochi

  10. #310
    Mitglied Avatar von Godzilla
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    @Panthera
    Lies erneut meine Beiträge, dann sind auch deine "Fragen" beantwortet, denn wenn es beim ersten Mal erklären nicht begriffen wird, kann ich mir eine Wiederholung sparen.

    @Nebeljongleur
    Wie geschrieben, menschlich kann ich die Kritik nachvollziehen und natürlich mussten sie mit kritischen Stimmen rechnen. Ich habe lediglich die andere Seite beleuchtet. Allein Egmont kann aber Licht in die Sache bringen.

  11. #311
    Mitglied Avatar von Smart86
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    Und inwiefern hat das mit diesem Fall zu tun? Egmont hat sich hier dafuer entschieden, auf einer gesetzlichen Grundlage und fertig.
    Da spielt es keine Rolle, bei welchen Titeln das womoeglich anders gelaufen ist. Es geht allein um diesen Band von Infection.
    Da koennen die User hier mit anderen Beispielen noch und noecher kommen, es macht die Situation nicht besser oder gar schlechter.
    Nur weil du deine Falschaussage wiederholst wird sie dadurch nicht richtig. Die Entscheidung wurde nicht auf Basis einer gesetzlichen Grundlage gefaellt, aber dazu spaeter mehr.


    Es ging mir um die Verharmlosung und darauf nimmt der Paragraph unter anderem Bezug, zumal sexuelle Noetigung eine Gewaltdarstellung ist.
    Es geht in dem Paragraph um die explizite Darstellung der Gewalt und deren Folgen (deswegen heisst der Paragraph ja auch Gewaltdarstellung) bzw. eine Verharmlosung oder Verherrlichung eben dieser.
    Ohne die Ausuebung der (angedrohten, fiktiven) Gewalttat kommt es auch zu keiner bildlichen, grafischen Darstellung dieser. Der Paragraph greift somit eben nicht, da er sich nicht auf die Verharmlosung von Gewalt in geschriebener Form bezieht. Sonst nenne mir doch mal ein einziges Bsp. bei dem es jemals in der von dir genannten Form angewendet wurde. Ich verfolge die Zensurgeschichte der deutschen Medienlandschaft nun seit ueber 20 Jahren, kenne mich mit den Paragraphen (vor allem 131) gut aus und es waere mir neu, wenn er auf eine fiktive, nicht ausgefuehrte Androhung einer Gewalttat anwendbar waere.


    Deine Ad Hominems kannst du getrost weglassen, bringen eine Diskussion naemlich in keinster Weise voran. Ebenso solltest du Geschlechtsanreden weglassen, wenn du keine Ahnung hast, mehr gibt es zu deinem unsachlichen Post nicht zu sagen.
    Lag ich mit meiner Einschaetzung das du weiblich bist etwa daneben (spielt an der Stelle aber auch keine Rolle)? Ansonsten kann ich nur sagen, wie man in den Wald ruft so schallt es hinaus.
    Deine Vorwurfshaltung den Kritikern ggue. ist ebenfalls alles andere als sachlich.

    Ich auch, aendert aber nichts.
    Ich finde die gestrichene Szene im Band alles andere als prickelnd, kann menschlich aber verstehen, dass man nichts von "Zensur" haelt. Waere sie ungerechtfertigt, wie in Band 2, waere ich bei den Usern hier aber so sieht die Sache eben anders aus.
    Das Bsp. mit Band 2 wurde gebracht, da dieser bei Lizenzierung bereits vorlag und EMA eben damals schon wusste, dass sie kuenftig Szenen entfernen werden. Band 15 spielt also gar keine Rolle, da die Argumentation, man wusste zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht, dass man seitens EMA kuenftig zensieren wird dadurch gar nicht mehr greift.

    Der Paragraph erwaehnt Verharmlosung darum geht es mir. Zumal hier eindeutig eine strafbare Handlung vorliegt, da muss es nicht erst zu einem physischen Uebergriff kommen.
    Doch, genau das muss es, da der Paragraph ansonsten nicht angewendet werden kann. Zensur ist zudem niemals gerechtfertigt und stellt einen Eingriff in die Kunstfreiheit dar. EMA hat aufgrund deren Moralvorstellung Selbstzensur betrieben (auch wenn du das abstreitest) und muss damit leben, dass das eben nicht gut ankommt.

    ~ MfG Smart86 ~
    Geändert von Smart86 (06.12.2020 um 15:45 Uhr)

  12. #312
    Moderator Mangaforen Avatar von Alacrity
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    Hier ist der Spiegel-Artikel, der die Begründung der Indizierung von Finder Band 01 widergibt. Es war weder Verharmlosung von Gewalt noch derbe Sprachwahl, sondern dass "Gewalt als luststeigernd propagiert" wird.

    Hier ist eine Zusammenfassung der indizierten Titel von 2009. Finder Band 01 bfindet sich demnach auf Liste A. Liste A bezeichnet Titel, die gegen das JuSchG verstoßen, aber nicht gegen das StGB. (Solche, die auch gegen das StGB verstoßen, landen auf Liste B) StGB §131 trifft also nicht auf Finder Band 01 zu.
    The content of the story places scars and trauma at the forefront, and as I worked on it, I could tell that it would make a lot of people
    uncomfortable. While playing, did you ever feel disgusted, or avert your eyes? No matter how you felt about the game, you were right to
    feel that way. No wrong answers here.
    Fuchii Kabura - Slow Damage Liner Notes

  13. #313
    Felidae Avatar von Panthera
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    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    @Panthera
    Lies erneut meine Beiträge, dann sind auch deine "Fragen" beantwortet, denn wenn es beim ersten Mal erklären nicht begriffen wird, kann ich mir eine Wiederholung sparen.
    Ah ja, verstehe, na ich kann mir den Rest ja denken...

  14. #314
    Mitglied Avatar von Godzilla
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    Zitat Zitat von Smart86 Beitrag anzeigen
    Die Entscheidung wurde nicht auf Basis einer gesetzlichen Grundlage gefaellt, aber dazu spaeter mehr.

    Es geht in dem Paragraph um die explizite Darstellung der Gewalt und deren Folgen (deswegen heisst der Paragraph ja auch Gewaltdarstellung) bzw. eine Verharmlosung oder Verherrlichung eben dieser. Der Paragraph greift somit eben nicht, da er sich nicht auf die Verharmlosung von Gewalt in geschriebener Form bezieht.

    Lag ich mit meiner Einschaetzung das du weiblich bist etwa daneben (spielt an der Stelle aber auch keine Rolle)? Ansonsten kann ich nur sagen, wie man in den Wald ruft so schallt es hinaus.
    Deine Vorwurfshaltung den Kritikern ggue. ist ebenfalls alles andere als sachlich.

    Zensur ist zudem niemals gerechtfertigt und stellt einen Eingriff in die Kunstfreiheit dar.

    ~ MfG Smart86 ~
    Das könntest du nur mit Sicherheit sagen, wenn Egmont dies bestätigen würde. Daher halte ich eine Nachfrage weiterhin für eine Option, würde Licht ins Dunkel bringen.

    Dann zitiere ich mal den Paragraphen:
    "eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,"

    Dort ist von "schildern" die Rede, damit sind also nicht nur bildliche Darstellungen gemeint, denn man kann auch etwas schriftlich schildern.
    Zudem ist ebenfalls von einer "Schrift" die Rede, welche bildlich und in geschriebener Form möglich ist.

    Mein Geschlecht tut hier nichts zur Sache aber du lagst daneben.
    Dann zitiere mir bitte, wo ich in einen persönlichen Angriff verfallen bin bzw. unsachlich geworden bin. Falls dem tatsächlich so sein sollte kann man mich auch darauf hinweisen, ohne selbst persönlich zu werden.

    Wer sagt, dass "Zensur" niemals gerechtfertigt ist, oder ist das deine persönliche Sicht?

    Zitat Zitat von Alacrity Beitrag anzeigen
    Korrekturen:

    Hier ist der Spiegel-Artikel, der die Begründung der Indizierung von Finder Band 01 widergibt. Es war weder Verharmlosung von Gewalt noch derbe Sprachwahl, sondern dass "Gewalt als luststeigernd propagiert" wird.

    Hier ist eine Zusammenfassung der indizierten Titel von 2009. Finder Band 01 bfindet sich demnach auf Liste A. Liste A bezeichnet Titel, die gegen das JuSchG verstoßen, aber nicht gegen das StGB. (Solche, die auch gegen das StGB verstoßen, landen auf Liste B) StGB §131 trifft also nicht auf Finder Band 01 zu.
    Interessant, ich habe von Tokyopop ein anderes Statement im Ohr aber ich kann mich irren, ist nun auch schon sehr lange her

  15. #315
    Mitglied Avatar von Smart86
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    Bei EMA nachfragen wird nur immer wieder zur selben Antwort fuehren, die sie quasi in gefuehlt jedem 2. Facebookbeitrag runterrattern. Man hat dort halt seine eigene Auffassung des geltenden Rechts und nimmt daher diese Zensur vor.

    Anhand der reinen Formulierung des Gesetzestextes gebe ich dir sogar recht (zum einen buerokratendeutsch und zudem bewusst so formuliert, dass moeglichst viel abgedeckt ist). Dennoch ist mir kein Fall bekannt, in dem er jemals auf eine fiktive, angedrohte und (vor allem) nicht dargestellte (und darum geht es letztendlich bei Paragraph 131 Gewaltdarstellung) Gewaltanwendung angewendet wurde.

    Ansonsten, sorry fuer meine falsche Annahme bezueglich deines Geschlechts (auch wenn es wie bereits gesagt eh keine Rolle spielt). Hab meinen vorigen Beitrag mal geloescht, da er ohnehin aus einer Ueberreaktion meinerseits entstanden ist (ist mir leider passiert und dafuer entschuldige ich mich an der Stelle auch nochmal).
    Das Zensur niemals gerechtfertigt ist, ist tatsaechlich meine eigene Meinung. Im Sinne der Kunstfreiheit sollten Werke immer so veroeffentlicht werden, wie es der Erschaffer beabsichtigt hat.

    ~ MfG Smart86 ~

    Geändert von Smart86 (06.12.2020 um 20:26 Uhr)

  16. #316
    Moderator Anime- und Mangaforum Avatar von Meister Yupa
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    Zitat Zitat von Smart86 Beitrag anzeigen
    Im Sinne der Kunstfreiheit sollten Werke immer so veroeffentlicht werden, wie es der Erschaffer beabsichtigt hat.
    Also wenn der Genehmigungsprozess so abgelaufen ist, wie immer geschrieben wird, hat das Mangaka den Band so wie veröffentlicht abgenickt.

  17. #317
    Moderator Mangaforen Avatar von Alacrity
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    Zitat Zitat von Angel of Death Beitrag anzeigen
    Interessant, ich habe von Tokyopop ein anderes Statement im Ohr aber ich kann mich irren, ist nun auch schon sehr lange her
    Jaaa, ich glaube, Verlage haben keine eigene Rechtabteilung, deswegen ist so was bestimmt schwer und ungenau. Die Stille Post-Kette "JuSchG-Gremium -> Anwalt -> TP-Verlag -> TP-Community Manager -> Wir" verwässert den genauen Wortlaut bestimmt so um einiges. Journalistische Quellen sind da direkter, deswegen vertraue ich ihnen in dem Fall mehr.
    The content of the story places scars and trauma at the forefront, and as I worked on it, I could tell that it would make a lot of people
    uncomfortable. While playing, did you ever feel disgusted, or avert your eyes? No matter how you felt about the game, you were right to
    feel that way. No wrong answers here.
    Fuchii Kabura - Slow Damage Liner Notes

  18. #318
    Mitglied Avatar von Smart86
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    Zitat Zitat von Alita Beitrag anzeigen
    Also wenn der Genehmigungsprozess so abgelaufen ist, wie immer geschrieben wird, hat das Mangaka den Band so wie veroeffentlicht abgenickt.
    Diese Szenen sind aber nunmal Bestandteil der Originalfassung. Nur weil man sich eine Genehmigung des Kuenstlers fuer das Vornnehmen der Zensur einholt wird daraus dennoch das urspruengliche Werk des Kuenstlers verfaelscht und nicht so wiedergegeben, wie es urspruenglich (im Ausgangswerk) beabsichtigt war. Denn sonst haette er die beanstandeten Inhalte ja bereits vorab aus dem Originalwerk entfernt.

    ~ MfG Smart86 ~
    Geändert von Smart86 (06.12.2020 um 20:49 Uhr)

  19. #319
    Mitglied Avatar von MinkaMausi
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    Ich verstehe hier ehrlich gesagt nicht die Argumentation um den §131 StGB.

    Zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen gehören die Schilderung grausamer oder sonst unmenschlicher Gewalttätigkeiten, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt.

    In diesem Fall findet eventuell Verharmlosung von Belästigung oder Nötigung statt, aber wenn man der Beschreibung hier im Forum glauben darf fällt das allemal nicht unter "grausam" oder "unmenschlich". Der Paragraph spricht ja nicht allgemein über die Verharmlosung/Verherrlichung von Straftaten. Von dem her ist es total egal, ob hier etwas verharmlost dargestellt wird, weil es nun mal nicht ein reicht Tatbestandsmerkmal zu erfüllen, da müssen schon alle dabei sein.

  20. #320
    Weeaboo Avatar von Miss Morpheus
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    am 9. März ist bei uns Band 20 erschienen



    in Japan hat die Reihe bereits 26 Bände und läuft noch



    Band 20 kostet stolze 9 €
    Ob die Reihe vielleicht wegen der Zensur nicht so gut läuft?

    edit: Bei wie vielen Bänden wurde eigentlich jetzt etwas weg gelassen und weiß jemand, ob die Szenen in der französichen Ausgabe enthalten sind?
    Geändert von Miss Morpheus (17.03.2022 um 09:02 Uhr)
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  21. #321
    Premium-Moderator & Nörgelexperte Avatar von Bartomb
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    Ich glaube, das einzig "relevante" war das Kapitel in Band 2. Ansonsten noch die Bonus Geschichten in späteren Bänden. In der Hauptstory ist sonst aber noch nix zensiert wurden, wenn ich mich nicht ganz täusche.

    Die 9 € scheinen wohl Standardpreis zu sein, weil die Serie nicht toll läuft. Das gepaart mit der ungewissen Länge haben mich die Serie droppen gelassen, ist mir die Serie nicht wert.
    Wenigstens eine Sache können alle unsere Verlage: Durch die Bank weg ziemlich uninteressante Titel lizenzieren.

    Großformat, Hardcover, Neuauflagen, Klassiker und Extrakram nicht zum Standard machen - in Maßen ist vertretbar!

    Mangaadaption einer Light Novel ohne Originalwerk zu lizenzieren ist dämlich hoch 3. Nur vollständig umgesetzt oder mit Original ist der richtige Weg!

    Suffixe und korrekte Anreden müssen erhalten bleiben - Manga müssen nicht eingedeutscht werden!

  22. #322
    Weeaboo Avatar von Miss Morpheus
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    am 17. Mai erscheint in Japan Band 27

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  23. #323
    Mitglied Avatar von Königstiger
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    Ich will nicht gehässig sein, aber wenn den denn sein sollte, dass die Umsätze für das Werk deswegen schlecht laufen, geschieht ihnen das Recht, in meinen Augen. Das Werk wäre meines gewesen, aber sie mussten es ja unbedingt zensieren und deswegen ist es voll gegen die Wand gefahren worden, meines Erachtens. Meinen französischen Nachbarn im Ort, der macht sich entweder lustig oder zeigt Mitleid mit mir, wegen den beklo•••• Verlagsstätten die unbedingt was zensieren müssen ihn ihren Augen. Oh je

  24. #324
    Weeaboo Avatar von Miss Morpheus
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    @Königstiger
    kann dich gut nachvollziehen, aber anders denke ich kann man als Person, die ein Werk gerne unzensiert lesen möchte gar nicht reagieren, als eine Reihe nicht zu kaufen und dem Verlag so durch die wirtschaftlichen Konsequenzen zu zeigen, dass so etwas nicht von allen Kunden gut geheißen wird.
    Finde es ja nach wie vor witzig, dass es auf Twitter positive Resonanz gab. Vermutlich von Personen, die es gar nicht lesen und so oder so nicht betroffen waren ^^

    am 17. August erscheint in Japan Band 27

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  25. #325
    Mitglied Avatar von Königstiger
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    Von meiner warte aus ist die Sache erledigt (was Egmont und Infection hier in Deutschland angehen).
    Meine Frau hat das Werk auf Japanisch mittlerweile und gibt mir regelmäßig Auskunft darüber, im großen und ganzen. Mir reicht das als Alternative!
    Erzürnt bin ich aber dennoch darüber.

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