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Ergebnis 351 bis 375 von 380

Thema: Anime on Demand - Infos & Feedback

  1. #351
    Mitglied Avatar von Age5
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    Aus meiner Sicht das beste und kompletteste Angebot aller deutschen Anime Anbieter. Benutze den Dienst fast täglich. Leider fehlt immer noch die App :/

  2. #352
    Mitglied Avatar von Sai-Chan
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    Da die PS5 keinen Browser hat, gibt wohl keine Möglichkeit damit AOD zu schauen, oder?

  3. #353
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    Bei mir droppt/ruckelt der Streamingplayer jetzt wenn ich z.B. Detektiv Conan oder Fairy Teil auf dem iPhone oder AppleTV schaue. Da es bei anderen Websites nicht auftritt, muss es ein Problem der Website/Materials sein. Bitte beheben

  4. #354
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    Liebes AoD-Team,
    ich weiß jetzt nicht, ob diese Nachricht gelesen wird, oder nicht. Nur fragen sich sicherlich viele, was nun mit der Plattform passiert. Technisch tut sich da jetzt bereits seit Jahren nichts mehr. Eine App für iOS und Android sollte eigentlich schon 2018 kommen auch 2019 und 2020 war davon nichts zu sehen. Ebenfalls war eigentlich ein Relaunch der kompletten Website geplant mit Watchlist usw. - nicht ist passiert.

    Ich finde eure Website grundsätzlich von der Auswahl sehr gut, doch die Bedienbarkeit, vor allem Features die andere Dienste wie Netflix seit Jahren haben, wie Merken wo wie weit man eine Folge geschaut hat oder eine Watchlist vermisse ich massiv.

    Auch das AirPlay nicht nativ unterstützt wird und wenn man nicht ruckelfrei 1080p Streams schauen kann, wenn den "falschen Server" ausgewählt hat, stört massiv. Bei Chromecast ist auch nicht möglich 1080p ruckelfrei/problemlos zu schauen.

    Bitte ein Lebenszeichen! Was passiert mit AoD? Wird es zugunsten von Crunchyroll oder Funimation eingestellt? Und wenn nicht, wann gibt es endlich eine App bzw. eine technisch aktuelle Website mit "Standardfeatures"?

  5. #355
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    Kommunikation bei AoD findet wohl nur noch bei Twitter statt. Sowohl hier als auch bei Facebook hat sich schon ewig keiner mehr blicken lassen.

    Mit der neuen Seite als auch den Apps hatte man sich übernommen gehabt, weil man das alles selber machen wollte. An der Seite wird man wohl nichts mehr ändern, da die Titel von AoD Stück für Stück bei Crunchyroll eingegliedert werden. Wenn alle Titel dort verfügbar sind wird man AoD dicht machen.

  6. #356
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    Zitat Zitat von Yang Xing Ho Beitrag anzeigen
    Wenn alle Titel dort verfügbar sind wird man AoD dicht machen.
    Quelle?

  7. #357
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    Hey AoD
    Sagt mal kommt eig noch ne App für Konsole ? Ihr seit doch dicke mit Crunchyroll und die haben ja auch ne App .. der Browser auf Konsole ist (um es sanft auszudrücken) KRASS SCHEISSE! ???? Meine Videos hängen immer sobald es keine Folge sondern ein Film ist .. Folgen gehen nur 20 min aber Filme 1-1/2 Stunden und länger .. Laufen tun sie aber das Bild friert ein und das läuft es ganz schnell um den Ton einzuholen ???? echt nervig .. meine Internetverbindung läuft einwandfrei .. da ich unbegrenztes Datenvolumen habe bin ich via Hotspot mit meiner PS4 verbunden .. 10-30 MB pro Sekunde .. 4G natürlich .. was kann ich tun das dass läuft? Meine Crunchyroll App und Netflix und Amazon usw laufen ohne Probleme .. nur bei AoD ist das so ..

  8. #358
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    Ich bezweifle, dass ein Mitarbeiter von AoD hier antworten wird. Kazé Anime/AoD lassen sich leider bereits seit Jahren hier nicht mehr sehen.

    Genauso bezweifle ich, dass AoD noch eine App (Mobile oder auf Konsolen) veröffentlichen wird. Vor Jahren war man angeblich nahe daran, aber dann klappte irgendetwas überhaupt nicht und musste von vorne beginnen (genaueres wurde nicht erklärt).
    Mit der Übernahme durch Crunchyroll ist es so oder so fraglich, ob AoD längerfristig noch Sinn macht, da immer mehr Titel auf beiden Plattformen verfügbar sind, jedoch CR bereits die nötigen Apps hat.

    Die CR-Apps zu übernehmen und daraus kurzfristig AoD-Apps daraus zu entwickeln, ist wahrscheinlich nicht so einfach, je nachdem welche Funktionen AoD in der App haben möchte. Denn während CR grundsätzlich kostenlos ist (dafür Werbepausen), so ist bei AoD nur die erste Folge kostenlos. Danach zahlt man entweder pro Folge oder ein Abo. Diese Optionen hat CR hingegen nicht, weshalb man wohl doch einiges umbauen müsste.

    Wakanim hat ja auch eine App und auch die Möglichkeit, dass man pro Folge bezahlt (wobei vieles auch kostenlos mit
    Werbung verfügbar ist). Diese Option hat Wakanim aber nicht in die App eingepflegt. Die App kann man bei Wakanim (soweit ich weiss) nur benutzen, wenn man ein Abo hat. Wer die Folgen/Serien einzeln bezahlt oder kostenlos ohne Werbung konsumiert, muss dies über den Browser tun.

    Vielleicht wäre dies eine Lösung, wie dies AoD anstreben sollte (App nur für Abonnenten). Dies wäre vielleicht auch rascher umsetzbar.
    Jedoch ist in diesem Fall sicherlich wichtig, wie die Kundenstruktur bei AoD aussieht. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei Wakanim die meisten Konsumenten entweder gratis schauen (über den Browser) oder ein Abo haben (die dann oft auch über die Apps schauen), während nur wenige Kunden die Möglichkeit nutzen, die Serien/Folgen einzeln zu bezahlen. Dann macht die "App für Abonnenten only" auch Sinn.
    Wenn hingegen AoD sehr viele Kunden hat, die für die einzelnen Folgen zahlen und nur ein kleiner Anteil ein Abo hat, dann ist eine Einschränkung der App-Nutzung nur mit Abo aus meiner Sicht nicht sinnvoll.
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  9. #359
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    Zitat Zitat von Fabzo447 Beitrag anzeigen
    Hey AoD meine Internetverbindung läuft einwandfrei .. da ich unbegrenztes Datenvolumen habe bin ich via Hotspot mit meiner PS4 verbunden .. 10-30 MB pro Sekunde .. 4G natürlich .. was kann ich tun das dass läuft?
    Mal eine geringere Auflösung ausprobieren. Da AoD eine weit aus höhere Bitrate als Crunchyroll, Netflix und Co bei seinen Videos verwendet, braucht man auch eine höhere Bandbreite. So hat Dragon Quest bei AoD eine Bitrate von 20 Mb/s mit 12 frames während es bei Crunchyroll nur 8 Mb/s mit 4 frames sind. Je höher die Bitrate, des so höher muss auch die Bandbreite sein.

  10. #360
    Mitglied Avatar von RyuDragon
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    AoD stellt den Betrieb zum Jahresende ein, laut Webseite ist der 08.12.2021 wohl der Stichtag, dann ist AoD nur noch Geschichte. Die Inhalte werden dann in Crunchyroll integriert.

    Ob das für alle Lizenzen gilt oder ein paar beim Umzug verschwinden/ablaufen wird man wohl abwarten müssen.
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  11. #361
    Felidae Avatar von Panthera
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    Hui, krass. Das erklärt die fehlende Weiterentwicklung in Sachen Apps/Website etc.

    Zitat Zitat von Columbo Beitrag anzeigen
    Quelle?
    https://www.anime-on-demand.de/crunchyroll

    XD
    Geändert von Panthera (09.09.2021 um 09:28 Uhr)

  12. #362
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    Zitat Zitat von Panthera Beitrag anzeigen
    Hui, krass. Das erklärt die fehlende Weiterentwicklung in Sachen Apps/Website etc.
    Kommt jetzt nicht so überraschend. Auf beiden Plattformen wurden Titel der jeweils anderen Plattform laufend in die andere integriert. Irgendwann macht dann nur noch eine einzige Plattform Sinn.

    Und da bietet CR einfach mehr Möglichkeiten und Funktionen; nicht nur die Apps, sondern auch die Nutzung ausserhalb der DACH-Region und vieles mehr.

    Das wohl grösste Problem/Hindernis (egal, welche Plattform nun wählt als einziger Dienst; jedoch bei CR wohl stärker), waren die Lizenzen und die Kauf-Optionen.

    Bei AoD waren die Folgen (ausser die 1. Folge) nicht kostenlos verfügbar und bei CR ist dies grundsätzlich (nicht bei allen Titeln) möglich. Dies musste man allenfalls mit den jeweiligen Lizenzgebern aushandeln (oder sie werden es - wie z.B. bei One Piece - nur Abo-Inhabern zur Verfügung stellen).

    Die Kauf-Option ist dann das andere Problem. Denn wer auf AoD die Folgen/Serien kaufte, verliert dies nun (müsste noch durchlesen, wie dies mit der Entschädigung ist; gerade wenn man auch Premium-Kunde bei CR ist). Da fällt mir aber auch keine wirklich gute Lösung ein für AoD-Kunden, die eine grössere Anzahl Serien gekauft haben.
    Da aber z.B. auf Twitter öfter darüber gejammert wird, dass AoD bezüglich Bildqualität "1080+" anbietet und CR nur "1080" (obwohl die meisten wohl gar nicht den Unterschied erkennen würden) und ich noch nirgends bezüglich den verlorenen Käufen, wurden die Folgen offenbar in der Vergangenheit recht selten gekauft.
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  13. #363
    Moderator Mangaforen Avatar von BloodyAngelSharon
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    Wenn ich mir die AGBs durchlesen finde ich dort folgenden Punkt:
    3.3. Der Nutzungsvertrag für Leih-Lizenzen hat eine Laufzeit von 48 Stunden. Diese Laufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wo der Nutzer das Video das erste Mal startet.
    Der Nutzungsvertrag für KAUF-Lizenzen hat eine unbefristete Laufzeit - mit folgender Einschränkung: Kauf-Lizenzen für Streams funktionieren nur so lange, wie die AV Visionen GmbH die Video-on-Demand-Plattform AoD betreibt, weil die Nutzung von Streams eine Online-Verbindung zum AoD-Server erfordert.
    Das heißt jeder hat beim Kauf diesem Punkt zugestimmt und das würde meiner Auffassung nach eine Entschädigung ausschließen.
    Solche Klauseln findet man bei gekauften Inhalten häufiger.
    Gekaufte Digitale Inhalte stehen Ihnen grundsätzlich weiterhin zum Herunterladen oder Streamen zur Verfügung, können jedoch aufgrund von möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein. Amazon übernimmt keine Haftung für den Fall, dass erworbene Digitale Inhalte für weiteres Herunterladen oder Streamen nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Dies ist zb der Auszug aus den AGBs von Amazon Prime.
    „Wo andere blindlings der Wahrheit folgen, bedenket …“
    „…nichts ist wahr.“
    „Wo andere begrenzt sind, von Moral oder Gesetz, bedenket …“
    „…alles ist erlaubt“

    Diese Manga wünsche ich mir:
    Zone-00, Yahari Ore No Seishun Love Comedy Wa Machigatteiru, Persona 3, Persona 4, Boku Wa Tomodachi Ga Sukunai, Welcome to the Ballroom



  14. #364
    Felidae Avatar von Panthera
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    Zitat Zitat von BloodyAngelSharon Beitrag anzeigen
    Das heißt jeder hat beim Kauf diesem Punkt zugestimmt und das würde meiner Auffassung nach eine Entschädigung ausschließen.
    Jein, denn AGBs verstoßen auch häufiger mal gegen geltendes Recht, d. h. nur weil man zustimmt heißt das nicht gleich, dass die AGBs alles dürfen. (Jetzt nicht auf diesen Fall hier bezogen.)

  15. #365
    Moderator Mangaforen Avatar von BloodyAngelSharon
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    Zitat Zitat von Panthera Beitrag anzeigen
    Jein, denn AGBs verstoßen auch häufiger mal gegen geltendes Recht, d. h. nur weil man zustimmt heißt das nicht gleich, dass die AGBs alles dürfen. (Jetzt nicht auf diesen Fall hier bezogen.)
    Das ist mir schon bewusst, dennoch wollte ich erstmal nur darauf hinweisen das man bei Kauf erstmal damit einverstanden war. Ob es rechtens ist könnte man nur klären, wenn man vor Gericht zieht. Meines Wissens nach ist hier in Deutschland das bisher aber nicht passiert. In Amerika gabs letztes Jahr eine Klage gegen Amazon wegen genau so einer Sache. Ich weiß aber nicht, wie der ausging.

    Edit:
    Was ich gerade dazu noch finden konnte:
    Für die Rechtsanwältin Carola Sieling, ist Amazons Erklärung nicht überraschend. "Auch nach deutschem Recht handelt es sich bei einem gekauften Film über einen Streamingdienst nicht um einen Kauf im rechtlichen Sinne"
    Bei Online-Kaufvideos läuft das anders. "Wenn ich Filme bei Amazon und Apple kaufe, fühlt sich das zwar an wie ein Kauf, das ist es aber nicht." Es handle sich eher um eine Nutzungserlaubnis. Daher hält Sieling die Button-Beschriftung "Kaufen" bei Filmen für fehl am Platze. "Das ist irreführend für den Verbraucher", denn das Eigentum werde hier nicht wie beim klassischen Kauf einer DVD oder Blu-Ray auf den Käufer übertragen.
    https://www.spiegel.de/netzwelt/web/...8-e0b8b96da75d

    Die Rechtsanwältin sagt dort auch, dass eine Klage nicht helfen wird, da hier die Nutzungsbedingungen entsprechend Gültigkeit haben. Scheint also rechtens zu sein und dennoch verweise ich nochmal darauf, dass das ganze nur ein Gericht wirklich klären kann.
    Geändert von BloodyAngelSharon (09.09.2021 um 14:36 Uhr)
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  16. #366
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    Was man neben dem rechtlichen Aspekt nicht vergessen darf: Kulanz-Regelungen

    Es ist möglich, dass der Anbieter zwar juristisch im Recht ist, jedoch auch den Kunden behalten möchte. Da gibt es wie erwähnt nicht selten Kulanz-Regelungen, die den Kunden zufrieden stellen sollen, selbst wenn das Unternehmen dies nicht müsste.

    Wahrscheinlich müsste AoD (bzw. CR) nichts geben an Kunden, deren Abo noch weiter läuft oder deren Käufe nun verloren gehen.
    Aber eine Kulanz-Regelung wird offenbar hier trotzdem durchgeführt, was sicherlich auch sinnvoll ist.
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  17. #367
    Felidae Avatar von Panthera
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    Zitat Zitat von BloodyAngelSharon Beitrag anzeigen
    Das ist mir schon bewusst, dennoch wollte ich erstmal nur darauf hinweisen das man bei Kauf erstmal damit einverstanden war. Ob es rechtens ist könnte man nur klären, wenn man vor Gericht zieht. Meines Wissens nach ist hier in Deutschland das bisher aber nicht passiert. In Amerika gabs letztes Jahr eine Klage gegen Amazon wegen genau so einer Sache. Ich weiß aber nicht, wie der ausging.

    Edit:
    Was ich gerade dazu noch finden konnte:


    https://www.spiegel.de/netzwelt/web/...8-e0b8b96da75d

    Die Rechtsanwältin sagt dort auch, dass eine Klage nicht helfen wird, da hier die Nutzungsbedingungen entsprechend Gültigkeit haben. Scheint also rechtens zu sein und dennoch verweise ich nochmal darauf, dass das ganze nur ein Gericht wirklich klären kann.
    Danke für den Link!

    Ich verstehe nur nicht:

    Dennoch rät die Anwältin von rechtlichen Schritten ab, wenn die Anbieter nachträglich einen Film aus der Download-Bibliothek der Nutzer löschen. Schließlich hätten sich Apple, Amazon und Co. über ihre Nutzungsbedingungen abgesichert.
    Hä, aber genau das ist doch nun bekannt, dass Nutzungsbedingungen nicht greifen müssen? Denn wie sie sagt, ist ein "Kaufen"-Button rechtlich schlicht irreführend, wenn es eben nur ein Nutzungsrecht ist. Verstehe nicht, wie man da sagen kann, von rechtlichen Schritten abzuraten?

  18. #368
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    Wichtig: Ich hatte mich in meinem Post auf Amazon als großen Player bezogen, Anti hat mich für AoD einen Post weiter unten noch mal korrigiert.

    Zitat Zitat von Panthera Beitrag anzeigen
    Danke für den Link!

    Ich verstehe nur nicht:



    Hä, aber genau das ist doch nun bekannt, dass Nutzungsbedingungen nicht greifen müssen? Denn wie sie sagt, ist ein "Kaufen"-Button rechtlich schlicht irreführend, wenn es eben nur ein Nutzungsrecht ist. Verstehe nicht, wie man da sagen kann, von rechtlichen Schritten abzuraten?

    Hatte BloodyAngelSharon oben in einem Edit eingefügt:

    In diesem Fall greifen die Nutzungsbedingungen durchaus, der Film geht beim Klick auf den "Kaufen" Button nicht in deinen Besitz über, sondern du "kaufst" dir so lange ein Nutzungsrecht wie der Anbieter den Film eben in der Bibliothek hat.

    Das hast du im "Kaufvertrag" (AGB) dann akzeptiert, deshalb steht da ja auch immer "Mit dem Kauf stimmt der Nutzer unseren AGB zu."
    Deshalb sieht die Anwältin keine große Chance dass man vor Gericht ein "Recht" darauf hat das Amazon diesen Film wieder anbieten muss. (Ginge ja auch nicht wenn die Nutzungsrechte von Amazon abgelaufen sind, und der Filmverleih dann z.B an Netflix verkauft hat.)

    Ist halt wahrscheinlicher das Amazon was anderes auf den "Kaufen" Button schreiben müsste, als das sie gerichtlich gezwungen werden eine Lizenz zurück zu kaufen.

    Hab auch gerade noch mal bei Amazon selbst in den AGB geschaut: (Wenn du selbst nachlesen willst einfach nach "Dauer" suchen weil viel Text.)


    i. Verfügbarkeit von Gekauften Digitalen Inhalten. Gekaufte Digitale Inhalte stehen Ihnen grundsätzlich weiterhin zum Herunterladen oder Streamen zur Verfügung, sind jedoch aufgrund von möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhaltsanbieters oder aus anderen Gründen eventuell nicht mehr verfügbar. Amazon übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Gekaufte Digitale Inhalte für ein weiteres Herunterladen oder Streamen nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Geändert von Solanium (10.09.2021 um 14:41 Uhr)

  19. #369
    Premium-Benutzer Avatar von Anti
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    Zitat Zitat von Solanium Beitrag anzeigen
    In diesem Fall greifen die Nutzungsbedingungen durchaus, der Film geht beim Klick auf den "Kaufen" Button nicht in deinen Besitz über, sondern du "kaufst" dir so lange ein Nutzungsrecht wie der Anbieter den Film eben in der Bibliothek hat.
    Nein, in den AGBs steht das anders: nicht so lange, wie der Anbieter den Film in der Bibliothek hat, sondern so lange, wie AoD betrieben wird. Wenn AoD den Film nicht mehr in der Bibliothek hat (z. B., weil die Lizenz ausgelaufen ist), d. h. keine Kunden ihn mehr neu kaufen können, muss er für die Kunden, die ihn schon gekauft haben, noch verfügbar sein. Erst wenn AoD komplett eingestellt wird, sind die Filme nicht mehr verfügbar.

    So macht es z. B. auch Nintendo mit seinem E-Shop, wenn Software aus dem Shop entfernt wird: die, die so eine Software schon gekauft haben, können sie auch weiterhin runterladen. Nur kaufen kann man es nicht mehr.
    „Zeichentrick?!“
    „Ey, das ist Anime! Das ist quasi Kunst!“

    Aus Sturm der Liebe (Folge 3256)

  20. #370
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    Zitat Zitat von Anti Beitrag anzeigen
    Nein, in den AGBs steht das anders: nicht so lange, wie der Anbieter den Film in der Bibliothek hat, sondern so lange, wie AoD betrieben wird. Wenn AoD den Film nicht mehr in der Bibliothek hat (z. B., weil die Lizenz ausgelaufen ist), d. h. keine Kunden ihn mehr neu kaufen können, muss er für die Kunden, die ihn schon gekauft haben, noch verfügbar sein. Erst wenn AoD komplett eingestellt wird, sind die Filme nicht mehr verfügbar.

    So macht es z. B. auch Nintendo mit seinem E-Shop, wenn Software aus dem Shop entfernt wird: die, die so eine Software schon gekauft haben, können sie auch weiterhin runterladen. Nur kaufen kann man es nicht mehr.

    Japp, da hatte ich mich unpräzise ausgedrückt. In meinem Post hatte ich mich auf Amazon bezogen, nicht explizit auf Anime on Demand. Danke für's richtig stellen.

    Wenn dann am 08.12.2021 AoD eingestellt wird ist das dann der Stichtag, nicht das Auslaufen der Lizenz.

  21. #371
    Mitglied Avatar von Sai-Chan
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    Gilt für ebooks eigentlich genau das gleiche? Kauft man da auch nur Nutzungsrechte?

  22. #372
    Moderator Mangaforen Avatar von BloodyAngelSharon
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    Zitat Zitat von Sai-Chan Beitrag anzeigen
    Gilt für ebooks eigentlich genau das gleiche? Kauft man da auch nur Nutzungsrechte?
    Im Prinzip schon. Auch bei digitalen Spielen kauft man nur ein Nutzungsrecht.
    „Wo andere blindlings der Wahrheit folgen, bedenket …“
    „…nichts ist wahr.“
    „Wo andere begrenzt sind, von Moral oder Gesetz, bedenket …“
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  23. #373
    Felidae Avatar von Panthera
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    Zitat Zitat von Sai-Chan Beitrag anzeigen
    Gilt für ebooks eigentlich genau das gleiche? Kauft man da auch nur Nutzungsrechte?
    Zitat Zitat von BloodyAngelSharon Beitrag anzeigen
    Im Prinzip schon. Auch bei digitalen Spielen kauft man nur ein Nutzungsrecht.
    Jein, es gibt auch Stores, die komplett DRM-freie eBooks und Spiele (GOG) verkaufen. Das wäre meiner Meinung nach auf jeden Fall (wie ja auch bei MP3s heutzutage) eher ein "richtiger" Kauf als ein Nutzungsrecht.

    Zitat Zitat von Solanium Beitrag anzeigen
    In diesem Fall greifen die Nutzungsbedingungen durchaus, der Film geht beim Klick auf den "Kaufen" Button nicht in deinen Besitz über, sondern du "kaufst" dir so lange ein Nutzungsrecht wie der Anbieter den Film eben in der Bibliothek hat.
    Ja, aber die Juristin sagt doch selber, dass der Begriff "Kaufen" dann nicht korrekt bzw. irreführend ist.

    Zitat Zitat von Solanium Beitrag anzeigen
    Das hast du im "Kaufvertrag" (AGB) dann akzeptiert, deshalb steht da ja auch immer "Mit dem Kauf stimmt der Nutzer unseren AGB zu."
    Aber wie gesagt, es wurden bei Klagen schon häufig (bzw. in den bestimmten Fällen gefühlt fast immer) Passagen in AGBs für ungültig erklärt.
    Geändert von Panthera (12.09.2021 um 18:55 Uhr)

  24. #374
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    Auf Wakanim kann man auch DRM freie Episoden runterladen.

  25. #375
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    Zitat Zitat von Panthera Beitrag anzeigen
    Jein, es gibt auch Stores, die komplett DRM-freie eBooks und Spiele (GOG) verkaufen. Das wäre meiner Meinung nach auf jeden Fall (wie ja auch bei MP3s heutzutage) eher ein "richtiger" Kauf als ein Nutzungsrecht.



    Ja, aber die Juristin sagt doch selber, dass der Begriff "Kaufen" dann nicht korrekt bzw. irreführend ist.
    Ist es auch - aber es muss eben nicht sein dass der Kunde dann den Film bekommt wenn er das wirklich vor Gericht bringen sollte, sondern es könnte auch passieren dass Amazon (oder ein anderer Anbieter) eben nicht mehr "Kaufen" auf den Button schreibt, sondern das genauer benennen muss.

    Damit wäre aber wohl dem Kunden nicht geholfen der eben seinen Film wollte, deshalb sieht die Anwältin da keine großen Chancen. Wenn denn überhaupt etwas passieren würde, und das Gericht nicht auf die Nutzungsbedingungen verweist. Amazon ist deshalb in den USA auch einmal vor Gericht gezogen worden, ich weiß nicht ob da schon ein Urteil gesprochen wurde. Amazon war sich da aber sehr sicher dass es für sie eben keine Konsequenzen haben wird.

    Amazon (oder ein anderer Anbieter) kann eben nichts mehr neu bereit stellen wenn sie die Lizenz selbst nicht mehr haben.

    Ist aber generell eine sehr komplizierte Materie.
    Ich bin selber auch ein großer Fan von GOG, aber die haben eben auch ein anderes Geschäftsmodell als andere Anbieter.
    Geändert von Solanium (12.09.2021 um 21:51 Uhr)

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